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Aerial view of Mauritius coastline
Finanzen & Steuern — Mauritius

Unternehmensbesteuerung in Mauritius

Ein wettbewerbsfähiger Regelsteuersatz von 15 %, eine großzügige Teilbefreiungsregelung für qualifizierende ausländische Einkünfte sowie klare Erklärungspflichten machen Mauritius zu einer der steuerlich effizientesten Jurisdiktionen für internationale Holding- und operative Gesellschaften.

Mauritius verfügt über ein Körperschaftsteuersystem mit einem Regelsteuersatz von 15 % auf das Nettoeinkommen. Für Gesellschaften mit qualifizierenden ausländischen Einkünften – Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren und Veräußerungsgewinne – kann die Teilbefreiungsregelung die effektive Steuerlast auf diesen Einkommensstrom auf 3 % oder weniger senken, sofern die Substanzanforderungen erfüllt sind (wesentliche wertschöpfende Tätigkeiten in Mauritius, angemessen qualifiziertes Personal und verhältnismäßiger Aufwand). Es fallen keine Quellensteuern auf Dividenden an Gebietsfremde an, es gibt keine Kapitalertragsteuer und keine Erbschaft- oder Nachlasssteuern. In Verbindung mit dem Zugang zu 45 in Kraft befindlichen Doppelbesteuerungsabkommen (MRA, 2026) bietet Mauritius ein überzeugendes, vollständig OECD-konformes Umfeld für die internationale Unternehmenssteuerplanung.

Steuersätze und Regelungen

Regulärer Körperschaftsteuersatz

Für in Mauritius gegründete oder steuerlich ansässige Gesellschaften gilt auf das zu versteuernde Einkommen ein Regelsteuersatz von 15 %, mit ermäßigten Sätzen in bestimmten Fällen (3 % für den Warenexport und Freeport-Betreiber, 5 % für Banken auf Einkünfte bis MUR 1,5 Milliarden). Ein Corporate Fair Share Contribution von 5 % (2 % für mit 3 % besteuerte Gesellschaften) fällt auf zu versteuernde Einkünfte über MUR 24 Millionen an, was einen weitgehend vorhersehbaren Rahmen für die Planung bietet.

Teilbefreiungsregelung

Global Business Companies (GBCs) und andere qualifizierende Rechtsträger können eine 80%ige Teilbefreiung auf bestimmte ausländische Einkünfte beantragen, wodurch sich der effektive Steuersatz auf 3 % reduziert. Zu den qualifizierenden Einkommenskategorien zählen ausländische Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren, Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren sowie Erträge aus Organismen für gemeinsame Anlagen.

Beteiligungsfreistellung

Dividenden, die eine mauritische Gesellschaft von einer ausländischen Tochtergesellschaft erhält, sind vollständig steuerbefreit, wenn die mauritische Gesellschaft mindestens 5 % des Gesellschaftskapitals der Tochtergesellschaft hält oder die Dividenden im Quellenstaat der Besteuerung unterliegen. Diese Beteiligungsfreistellung macht Mauritius zu einem effektiven Zwischenholdingstandort.

Kapitalertragsteuer

Mauritius erhebt keine Kapitalertragsteuer. Gewinne aus dem Verkauf von Anteilen, Immobilien (außerhalb von Mauritius) und anderen über eine mauritische Gesellschaft gehaltenen Vermögenswerten unterliegen auf Gesellschaftsebene keiner Besteuerung, was die Jurisdiktion für Private-Equity-, Immobilien- und Venture-Capital-Strukturen attraktiv macht.

Corporate Fair Share Contribution

Ein Corporate Fair Share Contribution von 5 % (2 % für mit dem Satz von 3 % besteuerte Gesellschaften) fällt auf zu versteuernde Einkünfte über MUR 24 Millionen an. Eine separate nationale Pillar-Two-Mindeststeuer (Top-up Tax) von 15 % gilt für mauritische Einheiten von Konzernen mit einem weltweiten Umsatz von EUR 750 Millionen oder mehr, für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Juli 2025 beginnen. Dies betrifft die überwiegende Mehrheit internationaler Holding- oder operativer Gesellschaften nicht.

Steuererklärung und Compliance für Unternehmen

01

Steuerliche Registrierung

Alle Gesellschaften müssen sich bei der Gründung bei der Mauritius Revenue Authority (MRA) registrieren. Es wird eine Steuernummer (Tax Account Number, TAN) ausgestellt und die Gesellschaft für Zwecke der Körperschaftsteuer registriert. Wir übernehmen diese Registrierung im Rahmen des Gründungsprozesses.

02

Vorauszahlungssystem (Advance Payment System, APS)

Gesellschaften mit einem jährlichen zu versteuernden Einkommen über MUR 10 Millionen sind verpflichtet, im Rahmen des Advance Payment System vierteljährliche Steuervorauszahlungen zu leisten. Die Zahlungen sind im sechsten, neunten und zwölften Monat des Geschäftsjahres fällig, mit einer Ausgleichszahlung bei Einreichung der Jahressteuererklärung.

03

Erstellung des Jahresabschlusses

Gesellschaften müssen je nach Größe einen Jahresabschluss gemäß den International Financial Reporting Standards (IFRS) oder IFRS for SMEs erstellen. Dieser ist erforderlich, um die jährliche Steuererklärung zu untermauern und, im Fall von GBCs, um den Meldepflichten der FSC zu genügen.

04

Jährliche Steuererklärung (IT Return)

Die jährliche Einkommensteuererklärung (Formular IT) muss innerhalb von sechs Monaten nach dem Ende des Geschäftsjahres der Gesellschaft bei der MRA eingereicht werden. Die Erklärung weist das zu versteuernde Einkommen, anwendbare Befreiungen und Anrechnungen sowie die endgültige Steuerschuld für das Jahr aus.

05

Antrag auf Teilbefreiung

Sofern die Teilbefreiungsregelung anwendbar ist, muss ein entsprechender Antrag in der Steuererklärung gestellt werden, unterlegt mit Nachweisen, dass die Einkünfte der jeweiligen Kategorie zuzurechnen sind. Unser Team bereitet diese Anträge vor und prüft sie, um die Compliance sicherzustellen und die verfügbare Entlastung zu maximieren.

06

Verrechnungspreise und Substanz

Mauritius hat OECD-konforme Verrechnungspreisregeln übernommen. Transaktionen zwischen verbundenen Unternehmen müssen zu fremdüblichen Bedingungen erfolgen und dokumentiert werden. Für GBC-Strukturen muss eine angemessene wirtschaftliche Substanz nachgewiesen werden, durch lokale Geschäftsführung und Kontrolle, Vorstandssitzungen in Mauritius und wesentliche wertschöpfende Tätigkeiten vor Ort.

Wesentliche Compliance-Anforderungen

  • Jährliche Steuererklärung, einzureichen innerhalb von 6 Monaten nach Geschäftsjahresende
  • Vierteljährliche APS-Vorauszahlungen für Gesellschaften mit einem steuerpflichtigen Einkommen über MUR 10 Millionen
  • Jährlich zu erstellende, IFRS-konforme Jahresabschlüsse
  • Verrechnungspreisdokumentation für Transaktionen zwischen nahestehenden Unternehmen
  • Substanzanforderungen für Inhaber einer GBC-Lizenz
  • Umsatzsteuerregistrierung erforderlich, wenn der Jahresumsatz MUR 6 Millionen übersteigt
  • Monatliche PAYE- und NPF/NSF-Meldungen des Arbeitgebers bei Beschäftigung von Personal auf Mauritius
  • Country-by-Country Reporting (CbCR) für multinationale Unternehmensgruppen mit einem konsolidierten Umsatz über EUR 750 Millionen

Richtwerte für Kosten steuerlicher Compliance-Dienstleistungen

Die Honorare richten sich nach der Komplexität der Struktur, dem Transaktionsvolumen und der Anzahl der Gesellschaften. Die folgenden Spannen dienen lediglich zur Orientierung.
Position Richtwert
Erstellung der jährlichen Steuererklärung (einfache GBC) USD 800 – 1.500
Erstellung der jährlichen Steuererklärung (komplex / mehrere Einkommensquellen) USD 1.500 – 3.500
Erstellung und Prüfung des Antrags auf Teilfreistellung USD 500 – 1.200
Verrechnungspreisdokumentation (pro Jahr) USD 2.000 – 6.000
Unterstützung bei MRA-Anfragen / Betriebsprüfungen (pro Mandat) USD 1.500 – 5.000
Umsatzsteuerregistrierung und laufende Compliance USD 600 – 1.500 pro Jahr

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist der effektive Körperschaftsteuersatz für eine GBC in Mauritius?
Für eine Global Business Company mit qualifizierenden ausländischen Einkünften kann der effektive Steuersatz nach Inanspruchnahme der 80%igen Teilbefreiung bis auf 3 % sinken. Einkünfte, die nicht für die Teilbefreiung qualifizieren, werden mit dem Regelsteuersatz von 15 % besteuert.
Erhebt Mauritius eine Kapitalertragsteuer?
Nein. Mauritius erhebt keine Kapitalertragsteuer auf die Veräußerung von Anteilen, Wertpapieren oder den meisten anderen Vermögenswerten. Dies macht das Land besonders attraktiv für Holdingstrukturen im Bereich Private Equity, Venture Capital oder Immobilieninvestitionen.
Unterliegen Dividenden, die eine mauritische Gesellschaft an Gebietsfremde zahlt, der Quellensteuer?
Nein. Mauritius erhebt keine Quellensteuer auf Dividenden, die an gebietsfremde Anteilseigner gezahlt werden, unabhängig vom Wohnsitzland des Empfängers.
Welche Einkünfte qualifizieren für die 80%ige Teilbefreiung?
Zu den qualifizierenden Einkommenskategorien zählen ausländische Dividenden, ausländische Zinsen, von Gebietsfremden bezogene Lizenzgebühren, Gewinne aus der Veräußerung von an einer ausländischen Börse notierten Wertpapieren, Erträge aus Organismen für gemeinsame Anlagen sowie bestimmte weitere im Income Tax Act definierte Kategorien ausländischer Einkünfte.
Muss meine mauritische Gesellschaft wirtschaftliche Substanz nachweisen?
Ja. Inhaber einer GBC-Lizenz müssen eine angemessene wirtschaftliche Substanz in Mauritius nachweisen, einschließlich der Tatsache, dass die Gesellschaft von Mauritius aus geführt und kontrolliert wird, dass wesentliche wertschöpfende Tätigkeiten lokal ausgeübt oder an einen in Mauritius ansässigen Dienstleister ausgelagert werden und dass der Vorstand regelmäßig in Mauritius tagt. Wir bieten Substanzunterstützung im Rahmen unserer verwalteten Unternehmensdienstleistungen an.
Wie handhabt Mauritius Verrechnungspreise?
Mauritius hat OECD-konforme Verrechnungspreisregeln eingeführt. Transaktionen zwischen verbundenen Unternehmen müssen fremdüblich sein, und betroffene Gesellschaften sind verpflichtet, zeitnahe Dokumentation zu führen. Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Verrechnungspreisanalyse, der Dokumentation der Richtlinien und den jährlichen Aktualisierungen.
Die Informationen auf dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und stellen keine rechtliche, steuerliche oder aufsichtsrechtliche Beratung dar. Holen Sie stets eine auf Ihre Situation zugeschnittene fachliche Beratung ein.