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Professionelle Intermediäre

Mauritius-Partner für Corporate Service Provider

Gründung von GBC- und Authorised-Company-Strukturen, Sitzgesellschaft (Registered Office) und Company-Secretarial-Dienstleistungen, erbracht von einer FSC-lizenzierten Management-Gesellschaft, in Zusammenarbeit mit Ihrer Kundenbeziehung.

Corporate Service Provider, die Mandanten in Strukturen auf Mauritius platzieren, benötigen einen Partner vor Ort, der die Gründung durchführt und die laufende Compliance übernimmt, ohne den Corporate Service Provider aus der Kundenbeziehung zu verdrängen. Das Team von Company Mauritius, eine Marke der Sunibel Corporate Services Ltd, einer von der Financial Services Commission (FSC) von Mauritius lizenzierten Management-Gesellschaft, unterstützt Corporate Service Provider bei der Gesellschaftsgründung, bei Registered-Agent- und Registered-Office-Dienstleistungen, bei Company-Secretarial-Arbeiten, bei der Substanzunterstützung und bei der jährlichen Compliance. Die Arbeit kann eine Domestic Company, eine Global-Business-Licence-(GBC)-Gesellschaft oder eine Authorised Company betreffen. Eine Authorised Company gilt steuerlich als gebietsfremd und wird nur auf Einkünfte mit Quelle in Mauritius besteuert; sie muss einen Registered Agent bestellen, und das mauritische Recht schreibt vor, dass dieser Registered Agent eine FSC-lizenzierte Management-Gesellschaft sein muss – eine Rolle, die der Corporate Service Provider selbst nicht direkt übernehmen kann. Eine GBC ist in Mauritius steuerlich ansässig und kann die Teilbefreiung auf bestimmte ausländische Einkünfte in Anspruch nehmen, sofern die Substanzanforderungen erfüllt sind, einschließlich der wesentlichen einkommensschaffenden Tätigkeiten und angemessen qualifizierten Personals in Mauritius. Als Management-Gesellschaft führen wir die Sorgfaltspflichtprüfung (Customer Due Diligence) beim Endkunden durch, identifizieren die wirtschaftlich Berechtigten gemäß dem mauritischen Geldwäschegesetz, unterzeichnen die Vertragsdokumente zur mauritischen Gesellschaft und reichen die Unterlagen bei der FSC und der Mauritius Revenue Authority ein. Die Bedingungen jeder Zusammenarbeit, einschließlich der Organisation des Kundenkontakts im Rahmen dieser KYC-Pflichten, werden von Fall zu Fall vereinbart. Die Vertraulichkeit richtet sich nach mauritischem Recht und den geltenden Berufsstandards.

Was wir für Corporate Service Provider übernehmen

GBC-Gründung und -Verwaltung

Wir übernehmen die Gründung von Global-Business-Licence-Gesellschaften für Corporate Service Provider, die für ihre Mandanten Strukturen in Mauritius aufbauen – einschließlich Gründung, FSC-Antrag, Company-Secretarial-Unterstützung und laufender Verwaltung. Eine GBC ist in Mauritius steuerlich ansässig und kann für die Teilbefreiung auf bestimmte ausländische Einkünfte nur infrage kommen, wenn die Substanzanforderungen erfüllt sind, etwa wesentliche einkommensschaffende Tätigkeiten und angemessen qualifiziertes Personal in Mauritius.

Gründung der Authorised Company und Registered Agent

Eine Authorised Company gilt steuerlich als gebietsfremd und wird nur auf Einkünfte mit Quelle in Mauritius besteuert. Das mauritische Recht verlangt die Bestellung eines Registered Agent, der eine FSC-lizenzierte Management-Gesellschaft sein muss – eine Rolle, die wir für von einem Corporate Service Provider beauftragte Strukturen übernehmen können, zusammen mit der Gründung und den Meldungen, die die Authorised Company gegenüber der Mauritius Revenue Authority schuldet.

Registered Office

Wir stellen einen Registered Office (Sitzgesellschaft) in Mauritius für Domestic Companies, GBCs und Authorised Companies bereit, die auf Anweisung eines Corporate Service Providers gegründet werden – wir erfüllen damit die gesetzliche Anschriftspflicht und nehmen die offizielle Korrespondenz entgegen, sodass die Struktur ab der Gründung über eine compliancekonforme Präsenz in Mauritius verfügt.

Company-Secretarial-Dienstleistungen

Die laufenden Company-Secretarial-Arbeiten umfassen die gesetzlichen Register, Beschlüsse von Verwaltungsrat und Gesellschaftern, Meldungen an das Registrar of Companies und gegebenenfalls an die FSC sowie die Führung der Unterlagen, zu denen eine mauritische Gesellschaft verpflichtet ist, damit die Struktur zwischen den Anweisungen des Corporate Service Providers in gutem Rechtsstand bleibt.

Substanzunterstützung

Stützt sich eine Struktur auf die Teilbefreiung für GBCs oder allgemein auf die steuerliche Ansässigkeit in Mauritius, unterstützen wir die Substanzposition – wesentliche einkommensschaffende Tätigkeiten, angemessen qualifiziertes Personal und verhältnismäßige lokale Ausgaben – und dokumentieren den bestehenden Stand, damit die Position anhand der geltenden Voraussetzungen überprüft werden kann.

Jährliche Compliance und Meldungen

Wir übernehmen die wiederkehrende Compliance, zu der eine mauritische Gesellschaft verpflichtet ist: Jahresmeldung und Einreichung der Finanzübersicht, Erstellung und Einreichung der Steuererklärung bei der Mauritius Revenue Authority sowie gegebenenfalls Lizenzverlängerungen bei der FSC – wir berichten dabei an den Corporate Service Provider und nicht direkt an den Endkunden.

Strukturen, die wir auf Ihre Anweisung hin einrichten können

Domestic Company

Eine Domestic Company ist in Mauritius steuerlich ansässig und wird zum Standardsatz von 15 % besteuert. Sie eignet sich für Mandanten, deren Tätigkeit in oder mit Mauritius ausgeübt wird, statt als internationale Holding oder lizenzierte Global-Business-Aktivität strukturiert zu sein. Gründung, Registered Office, Company-Secretarial-Dienstleistungen und jährliche Compliance können auf Anweisung eines Corporate Service Providers übernommen werden, wobei der Corporate Service Provider der Hauptberater des Mandanten bleibt und der mauritische Teil der Arbeit von einer FSC-lizenzierten Management-Gesellschaft ausgeführt wird.

Global Business Licence (GBC) Company

Eine GBC ist in Mauritius steuerlich ansässig und von der FSC für Global-Business-Aktivitäten lizenziert. Sie kann eine 80%ige Teilbefreiung auf bestimmte ausländische Einkünfte in Anspruch nehmen – etwa ausländische Dividenden, Zinsen, Gewinne ausländischer Betriebsstätten oder Einkünfte aus der Vercharterung von Schiffen und Flugzeugen –, jedoch nur, wenn die Substanzanforderungen erfüllt sind: wesentliche einkommensschaffende Tätigkeiten in Mauritius, angemessen qualifiziertes Personal und verhältnismäßige Ausgaben. Wir unterstützen die Gründung, den FSC-Antrag, die Substanzgestaltung und die laufende Verwaltung von GBCs, die von Corporate Service Providern beauftragt werden.

Authorised Company

Eine Authorised Company gilt steuerlich als gebietsfremd, mit zentraler Geschäftsleitung und Kontrolle außerhalb von Mauritius, und wird nur auf Einkünfte mit Quelle in Mauritius besteuert. Sie hat keinen Zugang zu den Doppelbesteuerungsabkommen von Mauritius. Das mauritische Recht verlangt, dass eine Authorised Company einen Registered Agent bestellt, der eine FSC-lizenzierte Management-Gesellschaft sein muss, und dass sie der Mauritius Revenue Authority innerhalb von sechs Monaten nach Geschäftsjahresende eine Einkommenserklärung und eine Finanzübersicht einreicht. Wir können die Rolle des Registered Agent übernehmen und diese Meldungen für Authorised Companies erledigen, die von einem Corporate Service Provider beauftragt werden.

Wie eine Gründungsanweisung typischerweise abläuft

1

Erstgespräch

Wir besprechen die Struktur des Mandanten, die Standortwahl und die Rolle des Corporate Service Providers, damit das Kooperationsmodell und die Aufgabenteilung klar sind, bevor eine Anweisung weiterverfolgt wird.

2

Prüfung der Mandantenakte und der Struktur

Wir prüfen die vorgesehene Struktur – Domestic Company, GBC oder Authorised Company – zusammen mit den verfügbaren Informationen zum Mandanten und zu den wirtschaftlich Berechtigten.

3

KYC und Onboarding

Als Management-Gesellschaft führen wir vor der Gründung die Sorgfaltspflichtprüfung durch und identifizieren die wirtschaftlich Berechtigten gemäß dem mauritischen Geldwäschegesetz.

4

Gründung und Lizenzierung

Wir gründen die Gesellschaft, beantragen gegebenenfalls die entsprechende FSC-Lizenz und richten Registered Office, Registered Agent und Company-Secretarial-Regelungen ein.

5

Laufende Verwaltung und Berichterstattung

Wir übernehmen die wiederkehrende Compliance, Buchhaltung und Meldungen und berichten dem Corporate Service Provider über den Status und die Pflichten der Gesellschaft.

Was ein Corporate Service Provider typischerweise vorbereitet

  • Eine Beschreibung des Mandanten und des vorgesehenen Zwecks der mauritischen Struktur
  • Die Begründung für die gewählte Struktur (Domestic Company, GBC oder Authorised Company)
  • Angaben zur Mittelherkunft und zur Herkunft des Vermögens des Endkunden
  • Ausweisdokumente für Direktoren und wirtschaftlich Berechtigte
  • Ein Entwurf des Geschäftsplans oder eine Tätigkeitsbeschreibung, sofern für die beantragte Lizenz relevant

Häufig gestellte Fragen

Kann ich der Hauptansprechpartner meines Mandanten bleiben?
Ja, grundsätzlich. Der Corporate Service Provider kann als Hauptberater des Mandanten eingebunden bleiben, während die Formalitäten in Mauritius – Gründung, Registered Office, Company-Secretarial-Arbeiten, Meldungen – von unserem Team als FSC-lizenzierte Management-Gesellschaft übernommen werden. Die genaue Aufteilung des Kundenkontakts wird von Fall zu Fall vereinbart, innerhalb der nachfolgend beschriebenen Grenzen für KYC und Sorgfaltspflichten.
Nehmen Sie direkt Kontakt zu meinem Mandanten auf?
Als Management-Gesellschaft schreibt uns das mauritische Recht vor, die Sorgfaltspflichtprüfung beim Endkunden direkt durchzuführen und die wirtschaftlich Berechtigten zu identifizieren – dies kann nicht an den Corporate Service Provider delegiert werden. Über diesen Identifizierungs- und Onboarding-Schritt hinaus kann der laufende Kundenkontakt so organisiert werden, dass der Corporate Service Provider der federführende Berater bleibt, wie für jede Zusammenarbeit vereinbart.
Können Sie als Registered Agent für eine Authorised Company auftreten?
Ja. Das mauritische Recht verlangt, dass eine Authorised Company einen Registered Agent bestellt, der eine FSC-lizenzierte Management-Gesellschaft sein muss. Da Sunibel Corporate Services Ltd über diese Lizenz verfügt, können wir die Rolle des Registered Agent für eine von einem Corporate Service Provider beauftragte Authorised Company übernehmen, zusammen mit den Meldungen, die die Authorised Company gegenüber der Mauritius Revenue Authority schuldet.
Was ist für meinen Mandanten der Unterschied zwischen einer GBC und einer Authorised Company?
Eine GBC ist in Mauritius steuerlich ansässig und kann die Teilbefreiung auf bestimmte ausländische Einkünfte in Anspruch nehmen, sofern die Substanzanforderungen erfüllt sind. Eine Authorised Company gilt steuerlich als gebietsfremd, wird nur auf Einkünfte mit Quelle in Mauritius besteuert und hat keinen Zugang zu den Doppelbesteuerungsabkommen von Mauritius. Welche Struktur passt, hängt von der Tätigkeit des Mandanten, den Einkunftsquellen und der Relevanz von Abkommenszugang oder steuerlicher Ansässigkeit in Mauritius ab – dies wird von Fall zu Fall geprüft.
Wie werden die Bedingungen einer Zusammenarbeit vereinbart?
Die Bedingungen werden für jeden Corporate Service Provider und jede Art von Anweisung von Fall zu Fall vereinbart und umfassen das Arbeitsmodell – Vermittlung oder partnergeführt –, die Aufteilung des Kundenkontakts im Rahmen der KYC-Pflichten sowie den Leistungsumfang von der Gründung bis zur laufenden Verwaltung. Es gibt keine für alle Partner geltende Standardregelung; jede Zusammenarbeit wird eigenständig besprochen, bevor eine Anweisung weiterverfolgt wird.
Wie lange dauert eine Gesellschaftsgründung in Mauritius?
Die Bearbeitungszeit hängt von der gewählten Struktur, der Vollständigkeit der bereitgestellten Sorgfaltspflichtinformationen und der Prüfung durch die FSC beziehungsweise das Registrar of Companies ab. Wir versprechen keinen festen Zeitrahmen; sobald eine Anweisung bestätigt ist, halten wir den Corporate Service Provider über den Fortschritt und etwaige zusätzliche, von der Aufsichtsbehörde angeforderte Informationen auf dem Laufenden.
Die Informationen auf dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und stellen keine rechtliche, steuerliche oder aufsichtsrechtliche Beratung dar. Holen Sie stets eine auf Ihre Situation zugeschnittene fachliche Beratung ein.