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Aerial view of Mauritius coastline
Finanzen & Steuern — Mauritius

Internationale Steuerplanung über Mauritius

Mit 45 geltenden Doppelbesteuerungsabkommen (MRA, 2026), einer 80%igen Teilbefreiung auf bestimmte ausländische Einkünfte für Unternehmen, die die Substanzanforderungen erfüllen, sowie einem stabilen, OECD-konformen Rechtsrahmen zählt Mauritius zu den effektivsten Jurisdiktionen für die Strukturierung internationaler Investitionen und grenzüberschreitender Einkommensströme.

Bei der internationalen Steuerplanung über Mauritius geht es nicht um Geheimhaltung, sondern um die legale, transparente und effiziente Strukturierung von Geschäfts- und Investitionstätigkeiten. Mauritius bietet eine seltene Kombination: einen niedrigen effektiven Steuersatz, ein umfangreiches Netz an Doppelbesteuerungsabkommen mit zentralen afrikanischen und asiatischen Märkten, keine Kapitalertragsteuer, keine Quellensteuer auf Dividenden und ein gut reguliertes Umfeld, das die von OECD, FATF und EU geforderten Substanz- und Transparenzstandards erfüllt. Für Holdinggesellschaften, regionale Hauptsitze, Private-Equity-Plattformen, IP-Holdingstrukturen und Finanzierungsvehikel bietet Mauritius durchweg eines der wettbewerbsfähigsten und rechtlich am besten abgesicherten Steuerprofile.

Wichtige Strukturen der Steuerplanung

Mauritius-Holdinggesellschaft

Eine mauritische GBC, die Anteile an operativen Tochtergesellschaften in Afrika, Asien oder dem Nahen Osten hält, kann von abkommensbedingt reduzierten Quellensteuern auf Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren profitieren, die von diesen Tochtergesellschaften nach oben fließen. Die 80%ige Teilbefreiung gilt dann für qualifizierende ausländische Einkünfte auf Ebene der Holding, wodurch effektive Steuersätze von 3 % oder weniger erreicht werden. Veräußerungsgewinne sind auf Ebene von Mauritius steuerfrei.

Abkommensbegünstigte Investition in Afrika

Mauritius unterhält Doppelbesteuerungsabkommen mit wichtigen afrikanischen Märkten, darunter Südafrika, Kenia, Uganda, Ruanda, Simbabwe, Senegal, Mosambik, Nigeria, Botswana und weitere. Diese Abkommen reduzieren oder eliminieren in der Regel Quellensteuern auf Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren, die nach innerstaatlichem Recht sonst anfallen würden — was zu einer spürbaren Steigerung der Nachsteuerrendite afrikanischer Investitionen führt.

IP-Holdingstruktur

Geistige Eigentumsrechte, die von einer mauritischen Gesellschaft gehalten werden, können Lizenzeinnahmen von Konzerngesellschaften oder Lizenznehmern generieren. Lizenzgebühren von Gebietsfremden qualifizieren sich für die 80%ige Teilbefreiung, und die Abkommen von Mauritius reduzieren häufig die Quellensteuer im Herkunftsland. Diese Struktur eignet sich, wenn das geistige Eigentum rechtmäßig entwickelt oder erworben wurde und die mauritische Gesellschaft echte Substanz bei der Verwaltung des IP-Portfolios aufweist.

Finanzierungsvehikel

Eine mauritische Gesellschaft kann als Back-to-Back-Finanzierungsvehikel eingesetzt werden, das Mittel zu marktüblichen Zinssätzen an operative Gesellschaften in Vertragsstaaten weiterverleiht. Abkommensbestimmungen senken die Quellensteuer auf Zinsen in der Regel unter die innerstaatlichen Sätze, und die vom mauritischen Vehikel erzielten Zinserträge qualifizieren sich für die Teilbefreiung. Eine angemessene Verrechnungspreisdokumentation und wirtschaftliche Substanz sind dabei unerlässlich.

Regionaler Hauptsitz

Multinationale Konzerne mit Geschäftstätigkeit in Afrika und Asien nutzen Mauritius zunehmend als regionalen Hauptsitz — und bündeln Management-, Finanz-, Treasury-, Beschaffungs- und Personalfunktionen in einer einzigen, steuereffizienten, englischsprachigen Jurisdiktion. Die Kombination aus Abkommenszugang, niedriger Besteuerung, hochwertigen Dienstleistungen und einfacher Geschäftstätigkeit macht dies zu einer überzeugenden operativen Wahl — nicht nur einer steuerlich motivierten.

Private-Equity- und Fondsstrukturen

Private-Equity-Manager, die in afrikanische oder asiatische Märkte investieren, strukturieren ihre Fondsvehikel häufig über Mauritius. Der Fonds selbst profitiert von der durchleitenden oder steuerbefreiten Behandlung qualifizierender Einkünfte in Mauritius, während die General-Partner-Einheit und die Verwaltungsgesellschaft von der Teilbefreiung und dem Abkommensnetz profitieren können. Die FSC bietet für solche Strukturen einen bewährten regulatorischen Rahmen.

Unser Ansatz zur internationalen Steuerplanung

01

Zielsetzung und Analyse der Einkommensströme

Zu Beginn erfassen wir die Einkommensströme, Investitionsstandorte, bestehenden Strukturen und das gewünschte Ergebnis des Mandanten. So lässt sich ermitteln, wo Mauritius als Zwischen- oder Holdingjurisdiktion einen echten Mehrwert bietet.

02

Abkommensanalyse

Wir prüfen die relevanten Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Mauritius und den anvisierten Investitionsjurisdiktionen, ermitteln die anwendbaren Quellensteuersätze auf Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren und klären die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Abkommensvorteile.

03

Strukturgestaltung

Wir entwerfen eine rechtskonforme, verteidigungsfähige Struktur, die die steuerlichen Effizienzziele des Mandanten erreicht und zugleich den Substanz- und Missbrauchsvermeidungsstandards der OECD entspricht, einschließlich der BEPS-Maßnahmen 6 (Abkommensmissbrauch) und 13 (länderbezogene Berichterstattung, CbCR).

04

Umsetzung

Wir übernehmen die Gründung der mauritischen Holding- oder Zwischengesellschaft, die Beantragung der GBC-Lizenz, die Erstellung der Gründungsdokumente, die Bestellung der Direktoren sowie die Eröffnung von Bankkonten.

05

Laufende Substanz und Compliance

Wir bieten verwaltete Substanzdienstleistungen an, darunter in Mauritius ansässige Direktoren, regelmäßige Vorstandssitzungen in Mauritius, Überwachung der wirtschaftlichen Substanz, Jahresabschlüsse, Erstellung von Steuererklärungen und jährliche Einreichungen bei der FSC.

Substanzanforderungen für den Zugang zu Abkommensvorteilen

  • Die Gesellschaft muss in Mauritius steuerlich ansässig sein — dies setzt voraus, dass Geschäftsführung und Kontrolle in Mauritius ausgeübt werden
  • Der Verwaltungsrat muss in Mauritius ansässige Direktoren umfassen und regelmäßig in Mauritius zusammentreten
  • Die zentralen wertschöpfenden Tätigkeiten müssen in Mauritius oder durch dort ansässige Dienstleister ausgeführt werden
  • Angemessene lokale Ausgaben sowie qualifiziertes Personal (direkt oder über Dienstleister)
  • Der Hauptgeschäftssitz muss sich in Mauritius befinden — eingetragener Firmensitz und operative Präsenz sind erforderlich
  • Für den Zugang zu Abkommensvorteilen ist eine von der MRA ausgestellte Ansässigkeitsbescheinigung (Tax Residence Certificate, TRC) erforderlich — dies setzt den Nachweis echter wirtschaftlicher Substanz voraus
  • Für GBCs müssen die jährliche Ansässigkeitsbescheinigung sowie die jährliche FSC-Meldung (Annual Return) laufend geführt werden
  • Verrechnungspreisregeln verlangen, dass grenzüberschreitende Transaktionen zwischen verbundenen Unternehmen zu marktüblichen Bedingungen (Arm's-Length-Prinzip) erfolgen

Häufig gestellte Fragen

Wie viele Doppelbesteuerungsabkommen hat Mauritius?
Mauritius hat 45 geltende Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen (MRA, 2026), mit Ländern in Afrika, Asien, Europa und dem Nahen Osten. Zu den wichtigsten Vertragspartnern zählen Indien, China, Südafrika, das Vereinigte Königreich, Frankreich, Deutschland, die VAE, Singapur, Luxemburg sowie zahlreiche afrikanische Staaten. Weitere Abkommen befinden sich in Verhandlung.
Steht Mauritius auf einer Schwarzen Liste?
Nein. Mauritius steht nicht auf der EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke (der sogenannten „schwarzen Liste“ der EU). Das Global Forum on Transparency and Exchange of Information hat Mauritius als weitgehend konform oder konform eingestuft, und das Land hat sich zu allen OECD-BEPS-Mindeststandards verpflichtet. 2021 wurde es von der grauen Liste der FATF gestrichen.
Kann ich eine mauritische Struktur nur zur Steuerplanung nutzen, ohne echte Substanz?
Nein. Die Ära der Briefkastenstrukturen ist vorbei. Mauritius verlangt von GBC-Lizenzinhabern echte wirtschaftliche Substanz, und der Zugang zu Abkommensvorteilen setzt den Nachweis voraus, dass die Gesellschaft von Mauritius aus geleitet und kontrolliert wird. Strukturen ohne echte Substanz laufen Gefahr, im Herkunftsland nach innerstaatlichen Missbrauchsvermeidungsvorschriften oder nach den OECD-BEPS-Standards angefochten zu werden. Wir gestalten und pflegen Strukturen mit von Anfang an eingebauter, angemessener Substanz.
Was ist die Vorschrift zur Verhinderung von Abkommensmissbrauch?
Gemäß BEPS-Maßnahme 6 und dem Multilateralen Instrument (MLI) — dessen Unterzeichner Mauritius ist — enthalten Abkommen einen Principal Purpose Test (PPT), der Abkommensvorteile versagt, wenn einer der Hauptzwecke einer Gestaltung darin bestand, diese Vorteile zu erlangen. Mauritische Strukturen müssen daher über echte kommerzielle Substanz und nicht-steuerliche Zwecke verfügen, um Bestand zu haben.
Funktioniert Mauritius nach der Neuverhandlung des Abkommens von 2016 weiterhin für die Strukturierung von Investitionen in Indien?
Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Indien und Mauritius wurde 2016 wesentlich geändert, und Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von nach April 2017 erworbenen Anteilen unterliegen nun der indischen Kapitalertragsteuer. Das Abkommen bietet jedoch weiterhin Vorteile für Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren, und Mauritius bleibt relevant für indische Auslandsinvestitionen sowie für das Halten indischer Schuldtitel.
Können Sie uns bei der Beschaffung eines Steueransässigkeitszertifikats für unsere mauritische Gesellschaft helfen?
Ja. Wir bereiten Anträge auf ein Steueransässigkeitszertifikat (Tax Residence Certificate, TRC) vor und reichen diese im Namen unserer Mandanten bei der MRA ein. Der Antrag erfordert den Nachweis von Substanz, Geschäftsleitung und Kontrolle in Mauritius sowie die Einhaltung der GBC-Lizenzbedingungen. Das TRC ist für die Inanspruchnahme von Abkommensvorteilen im Partnerland unerlässlich.
Die Informationen auf dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und stellen keine rechtliche, steuerliche oder aufsichtsrechtliche Beratung dar. Holen Sie stets eine auf Ihre Situation zugeschnittene fachliche Beratung ein.