Umsetzungspartner in Mauritius für Anwaltskanzleien und Steuerberater
Gründung, Lizenzierung, Substanz und Compliance in Mauritius für die von Ihnen entworfenen Strukturen, durchgeführt von einer durch die FSC lizenzierten Verwaltungsgesellschaft.
Anwaltskanzleien und Steuerberater entwerfen die Struktur. Das Team von Company Mauritius, eine Marke der Sunibel Corporate Services Ltd, einer von der Financial Services Commission (FSC) von Mauritius lizenzierten Verwaltungsgesellschaft, übernimmt den mauritischen Teil der Arbeit. Dazu gehört die Gründung der jeweiligen Gesellschaft — einer inländischen Gesellschaft, einer Global Business Licence (GBC) Company oder einer Authorised Company — sowie die Lizenzierung, Registrierung und die Einrichtung des eingetragenen Sitzes, die jede Struktur erfordert. Wird eine GBC-Struktur verwendet, unterstützen wir die Substanzanforderungen, die mit der partiellen Steuerbefreiung auf bestimmte ausländische Einkünfte verbunden sind, einschliesslich qualifizierten Personals und angemessener Ausgaben in Mauritius. Wir unterstützen Anträge auf eine mauritische Steueransässigkeitsbescheinigung als administrativen Vorgang, ohne ein bestimmtes Ergebnis oder einen bestimmten Zeitrahmen zu versprechen. Ausserdem übernehmen wir die laufende Gesellschaftssekretariatsarbeit, Buchhaltung und steuerliche Compliance-Meldungen bei der Mauritius Revenue Authority sowie die Berichterstattung an die beauftragende Kanzlei. Die Beratungsbeziehung zum Endkunden verbleibt dabei durchgehend bei der beauftragenden Kanzlei; wir erteilen keine mauritischen Steuergutachten über allgemeine Sachinformationen hinaus, und jede förmliche Beratung zur steuerlichen Behandlung bleibt in der Verantwortung des beauftragenden Anwalts oder Steuerberaters. Die Vertraulichkeit wird nach mauritischem Recht und beruflichen Standards gewahrt. Als lizenzierte Verwaltungsgesellschaft sind wir verpflichtet, die Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden direkt beim Endkunden durchzuführen und wirtschaftlich Berechtigte im Rahmen des mauritischen Regelwerks zur Geldwäschebekämpfung zu identifizieren; die Bedingungen jeder Zusammenarbeit werden von Fall zu Fall vereinbart.
Wie wir mit Anwaltskanzleien und Steuerberatern zusammenarbeiten
Von der Partnerkanzlei geführte Beziehung
Die beauftragende Anwaltskanzlei oder der Steuerberater bleibt der hauptsächliche Berater des Kunden für Strukturgestaltung und Steuerstrategie. Gründung, Lizenzierung und laufende Verwaltung in Mauritius werden im Hintergrund von einer FSC-lizenzierten Verwaltungsgesellschaft durchgeführt, sodass die beratende Rolle und die Kundenbeziehung der beauftragenden Kanzlei während des gesamten Mandats erhalten bleiben.
Umsetzung der Struktur in Mauritius
Sobald eine Struktur entworfen ist, übernehmen wir deren Umsetzung auf mauritischer Seite: Gründung einer inländischen Gesellschaft, GBC oder Authorised Company, Lizenzierung und Registrierung, Einrichtung des eingetragenen Sitzes sowie die erforderlichen Meldungen bei der Financial Services Commission und der Mauritius Revenue Authority, jeweils in Abstimmung mit der beauftragenden Kanzlei.
Substanzunterstützung für GBC-Strukturen
Wird eine Global Business Licence Company genutzt, um die partielle Steuerbefreiung auf bestimmte ausländische Einkünfte in Anspruch zu nehmen, unterstützen wir die zugrunde liegenden Substanzanforderungen — qualifiziertes Personal, wesentliche einkommensschaffende Tätigkeiten und angemessene Ausgaben in Mauritius —, von denen die Befreiung abhängt, damit die auf dem Papier entworfene Struktur in der Praxis tragfähig bleibt.
Anträge auf Steueransässigkeitsbescheinigung
Wir unterstützen die Vorbereitung und Einreichung von Anträgen auf eine mauritische Steueransässigkeitsbescheinigung als administrativen Vorgang bei der zuständigen Behörde. Wir versprechen kein bestimmtes Ergebnis und keine bestimmte Bearbeitungszeit; Zeitrahmen und Ergebnis hängen vom jeweiligen Fall und der Prüfung durch die Behörde ab.
Gesellschaftssekretariat und Compliance
Sobald eine Struktur eingerichtet ist, übernehmen wir die laufende Gesellschaftssekretariatsarbeit, Buchhaltung und steuerliche Compliance-Meldungen sowie die jährliche Berichterstattung an die Financial Services Commission und die Mauritius Revenue Authority, mit regelmässiger Rückmeldung an die beauftragende Kanzlei zum Stand des Falls.
Vertraulichkeit und berufliche Standards
Kundeninformationen werden nach mauritischem Recht und beruflichen Vertraulichkeitsstandards behandelt. Als lizenzierte Verwaltungsgesellschaft führen wir die Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden und die Identifizierung wirtschaftlich Berechtigter direkt durch, im Rahmen des mauritischen Regelwerks zur Geldwäschebekämpfung, während die Beratungsbeziehung bei der beauftragenden Kanzlei verbleibt.
Arbeitsmodelle
Vermittlung
Die Anwaltskanzlei oder der Steuerberater vermittelt den Kunden für die Arbeiten auf mauritischer Seite und bleibt durchgehend als Berater eingebunden. Wir übernehmen die FSC-lizenzierten Formalitäten — Gründung, Lizenzierung, eingetragener Sitz, Compliance-Meldungen — und halten die beauftragende Kanzlei über den Fortschritt sowie alle Informationen auf dem Laufenden, die der Kunde direkt für KYC-Zwecke bereitstellen muss. Dieses Modell eignet sich für Kanzleien, die ihre Kundenbeziehung unangetastet lassen möchten, während ein bestimmter Teil der Struktur in Mauritius umgesetzt wird, ohne dass die Kanzlei Gründungs- und Meldeschritte übernehmen muss, die ausserhalb ihrer üblichen Praxis liegen.
Partnergeführt / White Label
Die beauftragende Kanzlei führt die Kundenbeziehung sowie die kundenseitige steuerliche und rechtliche Beratung; die Verwaltungsgesellschaft arbeitet im Hintergrund an der Gründung, Lizenzierung und Verwaltung in Mauritius, innerhalb der Grenzen unserer eigenen KYC-Pflichten gegenüber dem Endkunden. Der Endkunde weiss, dass eine mauritische Verwaltungsgesellschaft beteiligt ist, und stellt uns Identifikations- und Mittelherkunftsnachweise direkt zur Verfügung; die laufende Kommunikation läuft jedoch weiterhin über die beauftragende Kanzlei. Die Bedingungen jeder Zusammenarbeit werden von Fall zu Fall vereinbart.
Was bei der Verwaltungsgesellschaft verbleibt
Bestimmte Schritte können unabhängig vom Arbeitsmodell nicht delegiert werden. Als FSC-lizenzierte Verwaltungsgesellschaft müssen wir die Sorgfaltspflichten gegenüber dem Endkunden durchführen und wirtschaftlich Berechtigte im Rahmen des mauritischen Regelwerks zur Geldwäschebekämpfung identifizieren, die Mandats- und Gründungsunterlagen der mauritischen Gesellschaft unterzeichnen und die Meldungen bei der Financial Services Commission und der Mauritius Revenue Authority einreichen. Wir verstehen dies als Klarstellung für beauftragende Kanzleien und nicht als Einschränkung: Es legt genau fest, wo unsere regulatorische Verantwortung beginnt und wo die beratende Rolle der beauftragenden Kanzlei fortbesteht.
Wie ein Mandat typischerweise abläuft
Erstgespräch
Die beauftragende Anwaltskanzlei oder der Steuerberater umreisst die entworfene Struktur und die erforderliche mauritische Komponente — Gesellschaft, Trust, Foundation oder eine Kombination davon.
Prüfung des Falls und der Struktur
Wir prüfen die vorgeschlagene Struktur und die verfügbaren Informationen zum Endkunden, um die mauritischen Lizenz- und Compliance-Anforderungen zu bestätigen, die erfüllt werden müssen.
KYC und Onboarding
Die Verwaltungsgesellschaft führt die Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden und die Identifizierung wirtschaftlich Berechtigter direkt beim Endkunden durch, wie es das mauritische Regelwerk zur Geldwäschebekämpfung vorschreibt.
Gründung, Lizenzierung und Einrichtung
Wir gründen die jeweilige mauritische Gesellschaft, richten den eingetragenen Sitz ein und schliessen die Lizenzierungs- oder Registrierungsschritte sowie alle von der Struktur geforderten Substanzmassnahmen ab.
Laufende Verwaltung und Berichterstattung
Wir übernehmen Gesellschaftssekretariatsarbeit, Buchhaltung, steuerliche Compliance-Meldungen und regulatorische Berichterstattung und halten die beauftragende Kanzlei über den Stand des Falls auf dem Laufenden.
Was wir von der beauftragenden Kanzlei typischerweise benötigen
- Eine Beschreibung der für den Kunden entworfenen Struktur und der beabsichtigten Rolle der mauritischen Gesellschaft
- Identifikationsdokumente und Angaben zur Mittelherkunft der wirtschaftlich Berechtigten, soweit bereits verfügbar
- Das Wohnsitzland des Kunden sowie bereits bestehende Gesellschafts- oder Trust-Strukturen
- Eine Angabe zur vorgesehenen mauritischen Lizenz- oder Gesellschaftsform (inländische Gesellschaft, GBC, Authorised Company, Trust oder Foundation)
- Etwaige zeitliche oder regulatorische Vorgaben, die der beauftragenden Kanzlei bereits bekannt sind