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Professionelle Vermittler

Umsetzungspartner in Mauritius für Anwaltskanzleien und Steuerberater

Gründung, Lizenzierung, Substanz und Compliance in Mauritius für die von Ihnen entworfenen Strukturen, durchgeführt von einer durch die FSC lizenzierten Verwaltungsgesellschaft.

Anwaltskanzleien und Steuerberater entwerfen die Struktur. Das Team von Company Mauritius, eine Marke der Sunibel Corporate Services Ltd, einer von der Financial Services Commission (FSC) von Mauritius lizenzierten Verwaltungsgesellschaft, übernimmt den mauritischen Teil der Arbeit. Dazu gehört die Gründung der jeweiligen Gesellschaft — einer inländischen Gesellschaft, einer Global Business Licence (GBC) Company oder einer Authorised Company — sowie die Lizenzierung, Registrierung und die Einrichtung des eingetragenen Sitzes, die jede Struktur erfordert. Wird eine GBC-Struktur verwendet, unterstützen wir die Substanzanforderungen, die mit der partiellen Steuerbefreiung auf bestimmte ausländische Einkünfte verbunden sind, einschliesslich qualifizierten Personals und angemessener Ausgaben in Mauritius. Wir unterstützen Anträge auf eine mauritische Steueransässigkeitsbescheinigung als administrativen Vorgang, ohne ein bestimmtes Ergebnis oder einen bestimmten Zeitrahmen zu versprechen. Ausserdem übernehmen wir die laufende Gesellschaftssekretariatsarbeit, Buchhaltung und steuerliche Compliance-Meldungen bei der Mauritius Revenue Authority sowie die Berichterstattung an die beauftragende Kanzlei. Die Beratungsbeziehung zum Endkunden verbleibt dabei durchgehend bei der beauftragenden Kanzlei; wir erteilen keine mauritischen Steuergutachten über allgemeine Sachinformationen hinaus, und jede förmliche Beratung zur steuerlichen Behandlung bleibt in der Verantwortung des beauftragenden Anwalts oder Steuerberaters. Die Vertraulichkeit wird nach mauritischem Recht und beruflichen Standards gewahrt. Als lizenzierte Verwaltungsgesellschaft sind wir verpflichtet, die Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden direkt beim Endkunden durchzuführen und wirtschaftlich Berechtigte im Rahmen des mauritischen Regelwerks zur Geldwäschebekämpfung zu identifizieren; die Bedingungen jeder Zusammenarbeit werden von Fall zu Fall vereinbart.

Wie wir mit Anwaltskanzleien und Steuerberatern zusammenarbeiten

Von der Partnerkanzlei geführte Beziehung

Die beauftragende Anwaltskanzlei oder der Steuerberater bleibt der hauptsächliche Berater des Kunden für Strukturgestaltung und Steuerstrategie. Gründung, Lizenzierung und laufende Verwaltung in Mauritius werden im Hintergrund von einer FSC-lizenzierten Verwaltungsgesellschaft durchgeführt, sodass die beratende Rolle und die Kundenbeziehung der beauftragenden Kanzlei während des gesamten Mandats erhalten bleiben.

Umsetzung der Struktur in Mauritius

Sobald eine Struktur entworfen ist, übernehmen wir deren Umsetzung auf mauritischer Seite: Gründung einer inländischen Gesellschaft, GBC oder Authorised Company, Lizenzierung und Registrierung, Einrichtung des eingetragenen Sitzes sowie die erforderlichen Meldungen bei der Financial Services Commission und der Mauritius Revenue Authority, jeweils in Abstimmung mit der beauftragenden Kanzlei.

Substanzunterstützung für GBC-Strukturen

Wird eine Global Business Licence Company genutzt, um die partielle Steuerbefreiung auf bestimmte ausländische Einkünfte in Anspruch zu nehmen, unterstützen wir die zugrunde liegenden Substanzanforderungen — qualifiziertes Personal, wesentliche einkommensschaffende Tätigkeiten und angemessene Ausgaben in Mauritius —, von denen die Befreiung abhängt, damit die auf dem Papier entworfene Struktur in der Praxis tragfähig bleibt.

Anträge auf Steueransässigkeitsbescheinigung

Wir unterstützen die Vorbereitung und Einreichung von Anträgen auf eine mauritische Steueransässigkeitsbescheinigung als administrativen Vorgang bei der zuständigen Behörde. Wir versprechen kein bestimmtes Ergebnis und keine bestimmte Bearbeitungszeit; Zeitrahmen und Ergebnis hängen vom jeweiligen Fall und der Prüfung durch die Behörde ab.

Gesellschaftssekretariat und Compliance

Sobald eine Struktur eingerichtet ist, übernehmen wir die laufende Gesellschaftssekretariatsarbeit, Buchhaltung und steuerliche Compliance-Meldungen sowie die jährliche Berichterstattung an die Financial Services Commission und die Mauritius Revenue Authority, mit regelmässiger Rückmeldung an die beauftragende Kanzlei zum Stand des Falls.

Vertraulichkeit und berufliche Standards

Kundeninformationen werden nach mauritischem Recht und beruflichen Vertraulichkeitsstandards behandelt. Als lizenzierte Verwaltungsgesellschaft führen wir die Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden und die Identifizierung wirtschaftlich Berechtigter direkt durch, im Rahmen des mauritischen Regelwerks zur Geldwäschebekämpfung, während die Beratungsbeziehung bei der beauftragenden Kanzlei verbleibt.

Arbeitsmodelle

Vermittlung

Die Anwaltskanzlei oder der Steuerberater vermittelt den Kunden für die Arbeiten auf mauritischer Seite und bleibt durchgehend als Berater eingebunden. Wir übernehmen die FSC-lizenzierten Formalitäten — Gründung, Lizenzierung, eingetragener Sitz, Compliance-Meldungen — und halten die beauftragende Kanzlei über den Fortschritt sowie alle Informationen auf dem Laufenden, die der Kunde direkt für KYC-Zwecke bereitstellen muss. Dieses Modell eignet sich für Kanzleien, die ihre Kundenbeziehung unangetastet lassen möchten, während ein bestimmter Teil der Struktur in Mauritius umgesetzt wird, ohne dass die Kanzlei Gründungs- und Meldeschritte übernehmen muss, die ausserhalb ihrer üblichen Praxis liegen.

Partnergeführt / White Label

Die beauftragende Kanzlei führt die Kundenbeziehung sowie die kundenseitige steuerliche und rechtliche Beratung; die Verwaltungsgesellschaft arbeitet im Hintergrund an der Gründung, Lizenzierung und Verwaltung in Mauritius, innerhalb der Grenzen unserer eigenen KYC-Pflichten gegenüber dem Endkunden. Der Endkunde weiss, dass eine mauritische Verwaltungsgesellschaft beteiligt ist, und stellt uns Identifikations- und Mittelherkunftsnachweise direkt zur Verfügung; die laufende Kommunikation läuft jedoch weiterhin über die beauftragende Kanzlei. Die Bedingungen jeder Zusammenarbeit werden von Fall zu Fall vereinbart.

Was bei der Verwaltungsgesellschaft verbleibt

Bestimmte Schritte können unabhängig vom Arbeitsmodell nicht delegiert werden. Als FSC-lizenzierte Verwaltungsgesellschaft müssen wir die Sorgfaltspflichten gegenüber dem Endkunden durchführen und wirtschaftlich Berechtigte im Rahmen des mauritischen Regelwerks zur Geldwäschebekämpfung identifizieren, die Mandats- und Gründungsunterlagen der mauritischen Gesellschaft unterzeichnen und die Meldungen bei der Financial Services Commission und der Mauritius Revenue Authority einreichen. Wir verstehen dies als Klarstellung für beauftragende Kanzleien und nicht als Einschränkung: Es legt genau fest, wo unsere regulatorische Verantwortung beginnt und wo die beratende Rolle der beauftragenden Kanzlei fortbesteht.

Wie ein Mandat typischerweise abläuft

1

Erstgespräch

Die beauftragende Anwaltskanzlei oder der Steuerberater umreisst die entworfene Struktur und die erforderliche mauritische Komponente — Gesellschaft, Trust, Foundation oder eine Kombination davon.

2

Prüfung des Falls und der Struktur

Wir prüfen die vorgeschlagene Struktur und die verfügbaren Informationen zum Endkunden, um die mauritischen Lizenz- und Compliance-Anforderungen zu bestätigen, die erfüllt werden müssen.

3

KYC und Onboarding

Die Verwaltungsgesellschaft führt die Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden und die Identifizierung wirtschaftlich Berechtigter direkt beim Endkunden durch, wie es das mauritische Regelwerk zur Geldwäschebekämpfung vorschreibt.

4

Gründung, Lizenzierung und Einrichtung

Wir gründen die jeweilige mauritische Gesellschaft, richten den eingetragenen Sitz ein und schliessen die Lizenzierungs- oder Registrierungsschritte sowie alle von der Struktur geforderten Substanzmassnahmen ab.

5

Laufende Verwaltung und Berichterstattung

Wir übernehmen Gesellschaftssekretariatsarbeit, Buchhaltung, steuerliche Compliance-Meldungen und regulatorische Berichterstattung und halten die beauftragende Kanzlei über den Stand des Falls auf dem Laufenden.

Was wir von der beauftragenden Kanzlei typischerweise benötigen

  • Eine Beschreibung der für den Kunden entworfenen Struktur und der beabsichtigten Rolle der mauritischen Gesellschaft
  • Identifikationsdokumente und Angaben zur Mittelherkunft der wirtschaftlich Berechtigten, soweit bereits verfügbar
  • Das Wohnsitzland des Kunden sowie bereits bestehende Gesellschafts- oder Trust-Strukturen
  • Eine Angabe zur vorgesehenen mauritischen Lizenz- oder Gesellschaftsform (inländische Gesellschaft, GBC, Authorised Company, Trust oder Foundation)
  • Etwaige zeitliche oder regulatorische Vorgaben, die der beauftragenden Kanzlei bereits bekannt sind

Häufig gestellte Fragen

Erteilen Sie unserem Kunden mauritische Steuergutachten?
Nein. Wir setzen den mauritischen Teil der von der beauftragenden Anwaltskanzlei oder dem Steuerberater entworfenen Strukturen um und können allgemeine Sachinformationen zu den mauritischen Steuervorschriften mitteilen, etwa zum geltenden Körperschaftsteuersatz oder zu den Bedingungen einer bestimmten Befreiung. Förmliche Steuergutachten und die Beratung dazu, wie diese Vorschriften auf einen konkreten Kunden anzuwenden sind, bleiben in der Verantwortung der beauftragenden Kanzlei oder eines von ihr beauftragten Steuerberaters; wir verstehen uns nicht als Ersatz für diese Beratung.
Nehmen Sie direkt Kontakt mit unserem Kunden auf?
Ein gewisser direkter Kontakt lässt sich nicht vermeiden. Als lizenzierte Verwaltungsgesellschaft sind wir verpflichtet, die Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden und die Identifizierung wirtschaftlich Berechtigter direkt durchzuführen, und der Endkunde muss uns unter Umständen Identifikations- und Mittelherkunftsnachweise vorlegen. Abgesehen von diesem KYC-Schritt bleibt die Arbeitsbeziehung partnergeführt: Die beauftragende Kanzlei führt weiterhin die Kundenbeziehung und die erteilte Beratung, und wir vereinbaren mit jeder Kanzlei, wie die Kommunikation für den Rest des Mandats organisiert wird.
Welche mauritischen Strukturen können Sie einrichten?
Wir unterstützen die inländische Gesellschaft, die Global Business Licence (GBC) Company, die Authorised Company, Trusts (einschliesslich Private Trust Companies), Foundations sowie Fondsstrukturen. Welche davon passt, hängt vom Wohnsitz des Kunden, der Art der Vermögenswerte oder Tätigkeit sowie dem von der beauftragenden Kanzlei angestrebten steuerlichen und regulatorischen Ergebnis ab; wir arbeiten mit der bereits von der Kanzlei entworfenen Struktur, statt eine Alternative vorzuschlagen.
Können Sie einen Antrag auf eine mauritische Steueransässigkeitsbescheinigung unterstützen?
Ja. Wir können den Antrag bei der zuständigen Behörde als administrativen Vorgang vorbereiten und einreichen. Wir versprechen kein bestimmtes Ergebnis und keine bestimmte Bearbeitungszeit, da beides vom jeweiligen Fall und der Prüfung durch die Behörde abhängt; wir halten die beauftragende Kanzlei über den Fortschritt des Antrags auf dem Laufenden, von der Einreichung bis zur Antwort der Behörde.
Können Sie die Redomizilierung einer ausländischen Gesellschaft, einschliesslich einer Gesellschaft aus den VAE, nach Mauritius unterstützen?
Das hängt vom Herkunftsstaat ab. Das mauritische Recht erlaubt die Registrierung einer ausländischen Gesellschaft durch Fortführung (Continuation) in Mauritius nur, wenn das Recht ihres ursprünglichen Staates den Wegzug zulässt; ob eine bestimmte Gesellschaft (UAE Mainland, DMCC, DIFC, ADGM, JAFZA, RAKEZ, IFZA oder eine andere Behörde) dies tun kann, muss daher von Fall zu Fall mit dem zuständigen Register geklärt werden. Ist eine Fortführung nicht möglich, ist eine gängige Alternative die Gründung einer neuen mauritischen Gesellschaft in Verbindung mit der Übertragung der zugrunde liegenden Tätigkeit, oder die Beibehaltung beider Strukturen.
Wie werden die Bedingungen einer Zusammenarbeit vereinbart?
Von Fall zu Fall. Jedes Mandat hängt von der betroffenen Struktur, dem gewählten Arbeitsmodell — Vermittlung oder partnergeführt — und dem Umfang der erforderlichen Arbeiten in Mauritius ab, sodass wir die Bedingungen jeder Zusammenarbeit individuell mit der beauftragenden Kanzlei besprechen und vereinbaren, statt ein Standardmodell auf alle Kanzleien anzuwenden, mit denen wir zusammenarbeiten.
Wie lange dauert die Einrichtung des mauritischen Teils einer Struktur?
Das hängt von der Struktur, der betroffenen Lizenz und davon ab, wie schnell die erforderlichen Informationen und Dokumente vorliegen; daher nennen wir keinen festen Zeitrahmen. Die Gründung einer inländischen Gesellschaft ist in der Regel unkomplizierter als die einer GBC oder Authorised Company, die eine FSC-Prüfung und Substanzmassnahmen erfordern; wir halten die beauftragende Kanzlei bei jedem Schritt über den Fortschritt auf dem Laufenden, statt uns im Voraus auf eine feste Anzahl von Wochen festzulegen.
Die Informationen auf dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und stellen keine rechtliche, steuerliche oder aufsichtsrechtliche Beratung dar. Holen Sie stets eine auf Ihre Situation zugeschnittene fachliche Beratung ein.