Körperschaftsteuer-Dienstleistungen auf Mauritius
Vollständige Körperschaftsteuer-Compliance, Steuererklärungserstellung, Vorauszahlungsverwaltung und Steueroptimierungsberatung für mauritische Einheiten.
Mauritius betreibt ein auf territorialer Basis beruhendes Körperschaftsteuersystem mit einem einheitlichen Satz von 15 % auf das Nettoeinkommen. Für Gesellschaften, die qualifizierendes ausländisches Einkommen erzielen — Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren und Gewinne — reduziert das Teilfreistellungsregime die effektive Steuerlast auf 3 % oder weniger auf diesen Einkommensstrom. Es gibt keine Quellensteuern auf Dividenden, die an Gebietsfremde gezahlt werden, keine Kapitalertragsteuer und keine Erbschaftssteuer.
Mauritius-Körperschaftsteuerregime
Standard-Körperschaftsteuersatz
Ein einheitlicher Satz von 15 % gilt für alle auf Mauritius eingetragenen oder steueransässigen Gesellschaften auf ihr steuerpflichtiges Einkommen. Dieser Satz gilt einheitlich unabhängig von Unternehmensgröße oder Sektor.
Teilfreistellungsregime
Global Business Companies (GBCs) und andere qualifizierende Einheiten können eine 80%ige Teilfreistellung auf bestimmte auslandsseitig erzielte Einkünfte geltend machen, wodurch der effektive Satz auf 3 % reduziert wird. Qualifizierende Einkommenskategorien umfassen ausländische Dividenden, auslandsseitig erzielte Zinsen und bestimmte Lizenzgebühren.
Beteiligungsfreistellung
Dividenden, die eine mauritische Gesellschaft von einer ausländischen Tochtergesellschaft erhält, sind vollständig von der Steuer befreit, wenn die mauritische Gesellschaft mindestens 5 % des Aktienkapitals der Tochtergesellschaft hält.
Kapitalertragsteuer
Mauritius erhebt keine Kapitalertragsteuer. Gewinne aus dem Verkauf von Anteilen, Immobilien (außerhalb von Mauritius) und anderen über eine mauritische Gesellschaft gehaltenen Vermögenswerten unterliegen auf Unternehmensebene keiner Steuer.
Solidaritätsabgabe
Eine 25%ige Solidaritätsabgabe gilt für bestimmte Gesellschaften mit Bruttoeinkommen über MUR 3 Milliarden aus bestimmten regulierten Bankaktivitäten. Dies betrifft die überwiegende Mehrheit der internationalen GBC-Strukturen nicht.
Körperschaftsteuer-Compliance-Zyklus
Steuerregistrierung
Alle Gesellschaften müssen sich bei der Mauritius Revenue Authority (MRA) bei der Gründung registrieren. Eine Steuernummer (TAN) wird erteilt.
Advance Payment System (APS)
Gesellschaften mit einem jährlichen steuerpflichtigen Einkommen über MUR 10 Millionen sind verpflichtet, vierteljährliche Vorauszahlungen unter dem Advance Payment System zu leisten.
Erstellung der Jahresabschlüsse
Gesellschaften müssen Jahresabschlüsse gemäß IFRS oder IFRS für KMU erstellen, je nach ihrer Größe und Regulierungsstatus.
Jährliche Steuererklärung (IT-Erklärung)
Die jährliche Einkommensteuererklärung muss innerhalb von sechs Monaten nach dem Geschäftsjahresende der Gesellschaft bei der MRA eingereicht werden.
Geltendmachung der Teilfreistellung
Sofern das Teilfreistellungsregime gilt, muss ein spezifischer Antrag in der Steuererklärung mit Begleitdokumentation gestellt werden.
Verrechnungspreise und Substanz
Mauritius hat OECD-konforme Verrechnungspreisregeln eingeführt. Transaktionen zwischen verbundenen Parteien müssen zu marktüblichen Bedingungen durchgeführt und dokumentiert werden.