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Erforderliche Unterlagen zur Gründung einer Gesellschaft in Mauritius

Vollständige KYC- und Gründungscheckliste für Direktoren, Aktionäre und wirtschaftlich Berechtigte einer mauritischen Global Business Company oder inländischen Gesellschaft.

Die Gründung einer Gesellschaft in Mauritius – insbesondere einer von der Financial Services Commission regulierten Global Business Company (GBC) – erfordert ein umfassendes Know-your-Customer-Verfahren für alle mit der Struktur verbundenen Parteien. Der Companies Act 2001, der Financial Services Act 2007 sowie der Financial Intelligence and Anti-Money Laundering Act verpflichten alle lizenzierten Verwaltungsgesellschaften zu entsprechenden Sorgfaltspflichten. Diese Checkliste umfasst die Standardanforderungen für die Gründung einer GBC; die Anforderungen für inländische Gesellschaften sind weitgehend ähnlich, jedoch häufig weniger umfangreich. Je nach Art der geplanten Geschäftstätigkeit, den betroffenen Rechtsordnungen und dem Risikoprofil der beteiligten Parteien können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein.

KYC-Anforderungen für natürliche Personen als Direktoren und Aktionäre

Jede natürliche Person, die als Direktor oder Aktionär der geplanten mauritischen Gesellschaft bestellt wird, muss ein umfassendes persönliches KYC-Paket vorlegen. Das primäre Identitätsdokument ist eine beglaubigte Kopie eines gültigen, nicht abgelaufenen Reisepasses mit Angaben zur biografischen Datenseite, Foto und Unterschrift; ist der Reisepass nicht in Englisch oder Französisch ausgestellt, muss eine beglaubigte Übersetzung beigefügt werden. Der Wohnsitznachweis muss ein Dokument sein, das innerhalb der letzten drei Monate ausgestellt wurde – zulässige Formen sind unter anderem Rechnungen von Versorgungsunternehmen (Strom, Wasser, Gas oder Festnetztelefon), Kontoauszüge oder amtliche behördliche Schreiben. Die Adresse muss mit der im KYC-Fragebogen angegebenen Adresse übereinstimmen. Eine Erklärung zur Herkunft des Vermögens ist für alle Aktionäre erforderlich; darin wird die Herkunft der Mittel, die in die Gesellschaft investiert oder ihr als Darlehen zur Verfügung gestellt werden sollen, sowie das insgesamt angesammelte Vermögen der jeweiligen Person dargelegt. Belege – etwa geprüfte Geschäftsabschlüsse, Arbeitsverträge, Immobilienkaufverträge oder Steuerbescheide – sind beizufügen. Bei Aktionären, deren Kapitaleinlage einen bestimmten Schwellenwert übersteigt, oder wenn die Geschäftstätigkeit Finanzdienstleistungen betrifft, kann ein detaillierteres finanzielles Profil erforderlich sein. Ein Bankreferenzschreiben auf dem offiziellen Briefpapier der Hausbank der jeweiligen Person, adressiert an CTM und mit Bestätigung der Kontobeziehung, der Art der Bankgeschäfte sowie eines zufriedenstellenden Geschäftsverlaufs, ist Standard. Ebenfalls erforderlich ist ein Lebenslauf bzw. beruflicher Werdegang mit Angaben zu Ausbildung, beruflicher Laufbahn und aktuellen geschäftlichen Interessen, da dies sowohl der Prüfung durch die FSC Mauritius als auch dem Compliance-Team der Bank bei der anschließenden Kontoeröffnung dient.

KYC-Anforderungen für juristische Personen als Aktionäre und Direktoren

Tritt eine juristische Person als Aktionär oder Direktor der geplanten Gesellschaft auf, ist das vollständige KYC-Paket für juristische Personen vorzulegen. Dazu gehören: eine beglaubigte Kopie der Gründungsurkunde oder eines gleichwertigen Gründungsdokuments; die aktuelle Satzung bzw. der Gesellschaftsvertrag oder ein gleichwertiges Gründungsdokument; ein Verzeichnis der Direktoren und ein Verzeichnis der Aktionäre; eine vom registrierten Vertreter oder Handelsregister des Heimatlandes ausgestellte Bestätigung des rechtlichen Bestehens (Certificate of Good Standing bzw. Certificate of Incumbency), nicht älter als sechs Monate; sowie die zuletzt geprüften Jahresabschlüsse. Für jede Ebene der Unternehmensstruktur muss die wirtschaftliche Berechtigung bis zu den letztendlichen natürlichen Personen (UBOs) zurückverfolgt werden, die 25 % oder mehr der Anteile oder Stimmrechte an der jeweiligen Einheit halten oder kontrollieren (bzw. einen niedrigeren Schwellenwert, sofern nach dem risikobasierten Ansatz von Mauritius anwendbar). Ein Organigramm der wirtschaftlichen Berechtigung bzw. der Unternehmensstruktur, geprüft und unterzeichnet von einem Direktor oder Verantwortlichen der jeweiligen Einheit, ist vorzulegen. Handelt es sich beim letztendlichen Aktionär um einen Trust oder eine Foundation, sind die entsprechenden Trust-/Foundation-Unterlagen sowie die KYC-Unterlagen der zugrunde liegenden Parteien gemäß dem Leitfaden zu Trust-Dokumenten erforderlich. Ausländische Gesellschaften, die als Direktoren einer mauritischen GBC fungieren möchten, sollten beachten, dass die FSC Mauritius aus Substanzgründen die Präsenz von mindestens zwei in Mauritius ansässigen Direktoren bevorzugt – und bei bestimmten Strukturen vorschreibt. CTM kann durch qualifizierte, in Mauritius ansässige Fachleute Nominee- bzw. Resident-Director-Dienstleistungen bereitstellen, um diese Anforderung zu erfüllen.

Schreiben des registrierten Vertreters und Zustimmung der Verwaltungsgesellschaft

Gemäß dem Companies Act 2001 und dem Financial Services Act 2007 muss jede GBC von einer lizenzierten Management Company (MC) verwaltet werden. CTM stellt als lizenzierte MC ein Registered-Agent-Schreiben sowie eine Zustimmungserklärung der Management Company aus, die ihre Bereitschaft bestätigt, für die vorgesehene Gesellschaft tätig zu werden, sowie ihre Übernahme der Verantwortung für deren regulatorische Compliance. Dieses Schreiben ist ein zwingender Bestandteil des Gründungsantrags bei der FSC Mauritius und muss vor Einreichung des Antrags vorliegen. Die Zustimmungserklärung der Management Company bestätigt den Abschluss der KYC-Prüfung durch CTM, deren Geldwäschebewertung der vorgesehenen Geschäftstätigkeiten sowie der beteiligten Parteien und die Zusage, den eingetragenen Sitz, die Company-Secretary-Dienstleistungen sowie laufende Compliance-Leistungen zu erbringen. Das Schreiben ist, je nach Erfordernis, an den Registrar of Companies und die FSC Mauritius gerichtet. Kunden sollten beachten, dass die Zusage von CTM zur Ausstellung dieser Zustimmung an den erfolgreichen Abschluss der eigenen internen Compliance-Prüfung geknüpft ist – dieser Prozess lässt sich nicht abkürzen. Parallel dazu stellt CTM die Adresse des eingetragenen Sitzes in Mauritius zur Verfügung. Der eingetragene Sitz ist die offizielle rechtliche Adresse der Gesellschaft in Mauritius, an der behördliche Mitteilungen und regulatorische Korrespondenz eingehen. CTM unterhält, wie gesetzlich vorgeschrieben, einen physischen eingetragenen Sitz in ihren lizenzierten Geschäftsräumen in Mauritius.

Geschäftsplan, Gesellschafterbeschluss und ergänzende Unterlagen

Ein sorgfältig ausgearbeiteter Geschäftsplan ist ein wesentlicher Bestandteil des GBC-Antrags, insbesondere für die Prüfung durch die FSC Mauritius. Der Geschäftsplan sollte die geplanten Geschäftstätigkeiten der Gesellschaft im Detail beschreiben und darlegen, warum Mauritius als Standort gewählt wurde, welche Zielmärkte und Kunden angesprochen werden, welche Einnahmequellen und Finanzprognosen für die ersten drei Jahre zu erwarten sind, wie die vorgesehene Führungs- und Governance-Struktur aussieht und welche Substanzmaßnahmen (einschließlich lokalem Personal, Büroräumlichkeiten und Managementstrukturen in Mauritius) vorgesehen sind. Für GBCs, die regulierte Tätigkeiten ausüben – etwa Fondsverwaltung, Anlageberatung oder Versicherungsgeschäft –, muss der Geschäftsplan zudem auf die Lizenzanforderungen der einschlägigen Finanzdienstleistungsgesetzgebung eingehen. Erforderlich ist ferner ein Gesellschafterbeschluss der Gründungsgesellschafter bzw. Gründer, mit dem die Gründung der Gesellschaft genehmigt, die vorgeschlagenen Direktoren bestellt, die Satzung (Memorandum and Articles of Association) gebilligt und CTM als Management Company beauftragt wird. Für die Satzung verwendet CTM von der FSC genehmigte Standardvorlagen, die an die spezifischen Governance-Anforderungen des Kunden angepasst werden können – einschließlich Regelungen zu Aktienklassen, Stimmrechten, Drag-along- und Tag-along-Rechten sowie vorbehaltenen Angelegenheiten. Zu den üblicherweise zusätzlich erforderlichen Unterlagen zählen: ein Zustimmungsschreiben jedes vorgesehenen Direktors zur Amtsübernahme; Unterschriftsproben der Direktoren und zeichnungsberechtigten Personen; eine Erklärung zur Einhaltung der Sanktions- und Geldwäschegesetzgebung; Ansässigkeitsbescheinigungen oder Selbstauskünfte (für FATCA- und CRS-Zwecke) sämtlicher Gesellschafter und wirtschaftlich Berechtigter; sowie – bei Strukturen mit Halten von geistigem Eigentum – eine detaillierte Historie zu Eigentum und Übertragung der betreffenden Rechte.

Unterlagen nach der Gründung und laufende Compliance

Nach erfolgreicher Gründung erstellt und übergibt CTM die vollständige Gesellschaftsakte, einschließlich der Gründungsurkunde (Certificate of Incorporation), der (eingereichten) Satzung, der Global Business Licence der FSC Mauritius, des Direktorenregisters, des Gesellschafterregisters, der Aktienzertifikate sowie des ersten Protokolls der Vorstandssitzung. Diese Unterlagen werden von CTM in ihrer Funktion als Company Secretary und Management Company verwahrt. Laufend muss die Gesellschaft aktuelle Gesellschaftsunterlagen führen, jährliche Meldungen (Annual Returns) beim Registrar of Companies einreichen und der FSC Mauritius Jahresberichte sowie Jahresabschlüsse vorlegen. GBCs müssen zudem die durch den Finance Act 2018 eingeführten Substanzanforderungen (Economic Substance) erfüllen und jährlich eine entsprechende Erklärung abgeben. CTM erbringt laufende Company-Secretary- und Compliance-Dienstleistungen, um sicherzustellen, dass sämtliche gesetzlichen Meldungen fristgerecht erfolgen. Die KYC-Unterlagen müssen regelmäßig aktualisiert werden – im Regelfall mindestens alle drei Jahre, oder häufiger bei einem auslösenden Ereignis wie einem Wechsel der Direktoren, einer Änderung der Beteiligungsverhältnisse oder der wirtschaftlich Berechtigten, einer wesentlichen Änderung der Geschäftstätigkeit oder einer erheblichen Veränderung des Risikoprofils. CTM fordert proaktiv aktualisierte Unterlagen von den Kunden an, um die Einhaltung der AML/CFT-Anforderungen der FSC sicherzustellen.

Dokumenten-Checkliste nach Kategorie

Direktoren

  • Beglaubigte Kopie eines gültigen Reisepasses für jeden vorgesehenen Direktor
  • Beglaubigte Kopie des Personalausweises (soweit vorhanden, zusätzlich zum Reisepass)
  • Wohnsitznachweis, nicht älter als 3 Monate (Rechnung eines Versorgungsunternehmens, Kontoauszug oder amtliches Schreiben)
  • Bankreferenzschreiben auf Bankbriefpapier, unterzeichnet und nicht älter als 6 Monate
  • Professionelles Referenzschreiben eines Anwalts, Wirtschaftsprüfers oder anderen qualifizierten Fachmanns, nicht älter als 6 Monate
  • Lebenslauf bzw. beruflicher Werdegang einschließlich aktueller und früherer Direktorenmandate
  • Erklärung zur Herkunft des Vermögens für jeden Direktor, der zugleich Aktionär oder wirtschaftlich Berechtigter ist
  • Angaben zu einem etwaigen PEP-Status (politisch exponierte Person)
  • Angaben zu etwaigen strafrechtlichen Verurteilungen, aufsichtsrechtlichen Sanktionen oder Disqualifikationen als Direktor
  • Ausgefüllter Onboarding-Fragebogen der Verwaltungsgesellschaft
  • Für von der Management Company gestellte nominierte Direktoren (Nominee Directors): Nominee-Dienstleistungsvereinbarung und undatiertes Rücktrittsschreiben

Aktionäre

  • Für natürliche Personen als Aktionäre: dieselben Unterlagen wie oben für Direktoren (Reisepass, Wohnsitznachweis, Bankreferenz, professionelle Referenz, Herkunft des Vermögens, Lebenslauf)
  • Für juristische Personen als Aktionäre: Gründungsurkunde (apostilliert oder legalisiert, sofern aus einer Rechtsordnung außerhalb von Mauritius)
  • Juristische Person als Aktionär: Bestätigung des rechtlichen Bestehens (Certificate of Good Standing) oder Amtsbestätigung (Certificate of Incumbency), nicht älter als 6 Monate
  • Juristische Person als Aktionär: Satzung bzw. Gesellschaftsvertrag (oder gleichwertiges Gründungsdokument)
  • Juristische Person als Aktionär: Verzeichnis der Direktoren und Verzeichnis der Gesellschafter
  • Juristische Person als Aktionär: Organigramm der Unternehmensstruktur mit vollständiger Eigentümerkette bis zum/den wirtschaftlich Berechtigten
  • Juristische Person als Aktionär: Vorstands- bzw. Gesellschafterbeschluss zur Genehmigung des Erwerbs von Anteilen an der neuen mauritischen Gesellschaft
  • Für Trusts als Aktionäre: Kopie der Trusturkunde (oder relevanter Auszüge) sowie KYC-Unterlagen zum Trustee und zum Settlor
  • Für Foundations als Aktionäre: Kopie der Foundation-Charta sowie KYC-Unterlagen zu den Council-Mitgliedern und zum Gründer

Wirtschaftlich Berechtigte

  • Beglaubigte Kopie eines gültigen Reisepasses für jeden wirtschaftlich Berechtigten (UBO) – in der Regel alle Personen, die 25 % oder mehr der Anteile oder Stimmrechte halten oder auf andere Weise die letztendliche Kontrolle ausüben
  • Wohnsitznachweis für jeden UBO (nicht älter als 3 Monate)
  • Erklärung zur Herkunft des Vermögens für jeden UBO
  • Belege zur Herkunft des Vermögens (Kaufverträge, geprüfte Jahresabschlüsse, Erbschaftsunterlagen, Nachweise zu Vergütungen)
  • Erklärung zur Mittelherkunft für die Anfangskapitalisierung der Gesellschaft
  • Bankbelege zur Mittelherkunft (Kontoauszüge, die die Herkunft der Mittel belegen)
  • Angaben zu einem etwaigen PEP-Status des UBO oder nahestehender Personen
  • Angaben zu etwaigen negativen aufsichtsrechtlichen Vorgängen, Rechtsstreitigkeiten oder Strafverfahren
  • Ausgefüllte FATCA/CRS-Selbstauskunft für jeden UBO (besonders relevant bei US-Personen und -Rechtsträgern)
  • Bestätigung der steuerlichen Ansässigkeit jedes UBO

Angaben zur Gesellschaft

  • Vorgeschlagene Gesellschaftsnamen – in Reihenfolge der Präferenz (mindestens zwei Alternativen empfohlen); der Name darf keinem bestehenden eingetragenen Namen identisch oder verwechselbar ähnlich sein
  • Vorgeschlagener Sitz der Gesellschaft in Mauritius (in der Regel von der Verwaltungsgesellschaft gestellt)
  • Ausreichend detaillierte Beschreibung der geplanten Geschäftstätigkeit, damit die Verwaltungsgesellschaft die Eignung für eine GBC-Lizenz beurteilen kann
  • Angaben zur benötigten FSC-Lizenzkategorie: GBC (Global Business Company), Authorised Company oder eine andere regulierte Kategorie
  • Vorgeschlagene Aktienkapitalstruktur: Anzahl der Aktien, Aktienklassen, Nennwert
  • Angaben zu etwaigen weiteren erforderlichen Lizenzen oder Genehmigungen (Anlagevermittler, CIS-Manager, Versicherung usw.)
  • Angaben zu den Zielrechtsordnungen der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft (Abkommensplanung, Substanzanforderungen)
  • Beschreibung des vorgesehenen Zahlungsflusses durch die Gesellschaft
  • Angaben zu etwaigen bestehenden verbundenen Gesellschaften, Trusts oder Strukturen, mit denen die neue Gesellschaft in Verbindung stehen wird
  • Anforderungen an das Bankkonto: bevorzugte Bankenrechtsordnung, geschätztes Transaktionsvolumen, Art der Transaktionen
  • Unterzeichnetes Mandatsschreiben und Honorarvereinbarung mit der Verwaltungsgesellschaft
  • Ausgefüllter AML/CFT-Fragebogen gemäß den Anforderungen der Management Company
Die Informationen auf dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und stellen keine rechtliche, steuerliche oder aufsichtsrechtliche Beratung dar. Holen Sie stets eine auf Ihre Situation zugeschnittene fachliche Beratung ein.