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Aerial view of Mauritius coastline
Finanzen, Buchhaltung & Steuern

Buchhaltungsdienstleistungen auf Mauritius

Professionelle Buchführung, Finanzberichterstattung und Compliance für Mauritius-Gesellschaften, Trusts und Fonds.

Auf Mauritius eingetragene Gesellschaften sind verpflichtet, ordnungsgemäße Buchführungsunterlagen zu führen, Jahresabschlüsse zu erstellen und lokale Steuermeldepflichten zu erfüllen. Unser Buchhaltungsteam bietet Full-Service-Unterstützung, von der routinemäßigen Buchführung bis zur Koordination von Pflichtprüfungen und konsolidierter Gruppenberichterstattung.

So übernehmen wir Ihr Buchhaltungsmandat

01

Leistungsumfang & Auftragsschreiben

Wir prüfen Ihre Unternehmensstruktur, das Ende des Geschäftsjahres, das Transaktionsvolumen und Ihre Berichtspflichten. Wir bestätigen den anwendbaren Rechnungslegungsstandard (IFRS, IFRS für KMU oder lokale GAAP), identifizieren alle gesetzlichen Einreichungsfristen und erteilen ein Auftragsschreiben mit einer festen oder gedeckelten Monatspauschale.

02

Datenmigration & Kontenplan-Einrichtung

Wir beschaffen Jahresabschlüsse des Vorjahres, Kontoauszüge und vorhandene Hauptbuchdateien. Wir konfigurieren Ihren Kontenplan so, dass er Ihre Holdingstruktur, Konzernbeziehungen und Berichtswährung abbildet, und integrieren Ihre Bankdaten, soweit verfügbar.

03

Laufende Buchführung & Abstimmungen

Wir erfassen Transaktionen in dem mit Ihnen vereinbarten Rhythmus (monatlich oder vierteljährlich), gleichen alle Bankkonten und konzerninternen Salden ab und kennzeichnen ungewöhnliche oder nicht klassifizierte Posten zur Überprüfung. Sie erhalten monatlich einen Ausnahmebericht und eine Probebilanz.

04

Lieferung der Management Accounts

Zu jedem Berichtszeitraum liefern wir ein Management-Accounts-Paket – einschließlich Gewinn- und Verlustrechnung, Bilanz und wichtiger Kennzahlenanalyse – innerhalb von 15 Geschäftstagen nach Periodenende. Einen Kommentar auf Vorstandsebene erhalten Sie auf Wunsch.

05

Jahresabschluss & Prüfungsvorbereitung

Wir führen den vollständigen Jahresabschluss durch, buchen Anpassungsbuchungen (Rückstellungen, Vorauszahlungen, Abschreibungen, Steuerrückstellungen) und erstellen einen vollständigen Satz vorläufiger Jahresabschlüsse mit Begleittabellen. Anschließend koordinieren wir mit dem bestellten Prüfer und beantworten Prüfungsanfragen.

06

Steuererklärungsabgabe & Behördenmeldungen

Nach Erteilung des Prüfungsvermerks erstellen und übermitteln wir die Körperschaftsteuererklärung elektronisch an die MRA innerhalb der gesetzlichen Frist. Darüber hinaus reichen wir alle Nebenerklärungen ein – APT, FSC-Jahresbericht, CRS/FATCA, SFT – und stellen Ihnen Kopien der Einreichungen und Zahlungsbestätigungen zur Verfügung.

Gesetzliche Buchhaltungspflichten für Mauritius-Gesellschaften

  • Alle Mauritius-Gesellschaften müssen Buchführungsunterlagen führen, die ihre Transaktionen und ihre finanzielle Lage hinreichend erläutern – vorgeschrieben durch Section 192 des Companies Act 2001.
  • Jahresabschlüsse müssen für private Gesellschaften innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Geschäftsjahres erstellt und beim Registrar of Companies über das Companies Registry Online (CRO)-Portal eingereicht werden.
  • GBCs und andere FSC-lizenzierte Einheiten müssen geprüfte Jahresabschlüsse innerhalb von neun Monaten nach Ende des Geschäftsjahres bei der FSC einreichen.
  • Die gesetzliche Prüfung ist für GBCs, Category-1-Fonds, Gesellschaften mit einem Umsatz von mehr als MUR 100 Millionen und jede gemäß dem Financial Reporting Act 2004 definierte Einheit von öffentlichem Interesse obligatorisch.
  • Körperschaftsteuererklärungen müssen elektronisch bei der MRA innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Geschäftsjahres eingereicht werden. Der Standardkörperschaftsteuersatz beträgt 15 %; GBCs können von einem Teilfreistellungsregime profitieren, das den effektiven Steuersatz auf 3 % für anrechenbare ausländische Einkünfte senkt.
  • Die Vorauszahlung der Steuer (APT) ist vierteljährlich fällig – bis Ende der Monate 3, 6, 9 und 12 des Geschäftsjahres – basierend auf 25 % der Steuerlast des Vorjahres oder den tatsächlichen laufenden Gewinnen.
  • Verrechnungspreisdokumentation ist gemäß den Income Tax (Transfer Pricing) Regulations 2019 für kontrollierte Transaktionen zwischen verbundenen Parteien erforderlich, wenn der aggregierte Jahreswert MUR 50 Millionen übersteigt.
  • CRS- und FATCA-Meldepflichten gelten für GBCs und Trusts, die als meldepflichtige Finanzinstitute gemäß dem Mauritius-IGA mit den USA und dem Multilateral Competent Authority Agreement (MCAA) eingestuft sind.

Indikative Buchhaltungshonorare

Nur indikative Jahresspannen. Die endgültige Preisgestaltung hängt von Transaktionsvolumen, Unternehmenstyp, Anzahl der Bankkonten, Prüfungspflicht und Berichtshäufigkeit ab.
Buchführung (jährlich, einfache Holding-GBC) USD 1.200 – 2.500
Buchführung (jährlich, Handels- oder Fondsstruktur) USD 3.500 – 8.000
Erstellung des Jahresabschlusses USD 1.500 – 4.000
Koordination der gesetzlichen Prüfung (ohne Prüferhonorar) USD 800 – 2.000
Erstellung und Einreichung der Körperschaftsteuererklärung USD 750 – 2.500
CRS / FATCA Jahresberichterstattung USD 500 – 1.500

Buchführung

Monatliche oder vierteljährliche Erfassung von Transaktionen, Bankabstimmungen und Kontenführung.

Jahresabschlüsse

Erstellung von Jahresabschlüssen gemäß IFRS oder lokalen GAAP.

Management Accounts

Regelmäßiges Management-Reporting für operative und strategische Übersicht.

Prüfungskoordination

Zusammenarbeit mit lokalen Prüfern für den gesetzlichen Prüfungsprozess, sofern erforderlich.

Steuererklärungserstellung

Jährliche Körperschaftsteuererklärung, Vorauszahlungen und vorläufige Steuerberechnung.

Sind Mauritius-Gesellschaften verpflichtet, ihre Konten prüfen zu lassen?
Die meisten GBCs und inländische Gesellschaften ab einer bestimmten Größe sind verpflichtet, ihre Jahresabschlüsse von einem registrierten lokalen Prüfer prüfen zu lassen. Kleinere Einheiten können für eine Ausnahme in Betracht kommen.
Welcher Rechnungslegungsstandard gilt für Mauritius-Gesellschaften?
An der Börse von Mauritius notierte Gesellschaften und Unternehmen im öffentlichen Interesse sind verpflichtet, vollständige IFRS anzuwenden. Andere Gesellschaften können IFRS für KMU oder lokale Standards anwenden, vorbehaltlich bestimmter Bedingungen.
Die Informationen auf dieser Seite dienen nur zur allgemeinen Orientierung und stellen keine rechtliche, steuerliche oder regulatorische Beratung dar. Holen Sie stets professionelle, auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung ein.