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Trust vs. Gesellschaft vs. Stiftung in Mauritius
Ein umfassender Vergleich der drei wichtigsten mauritischen Vehikel für die internationale Vermögensstrukturierung.
Mauritius bietet drei wesentliche Vehikel für die internationale Vermögensstrukturierung und Nachfolgeplanung: den Trust, die Global Business Company (GBC) und die Stiftung. Jedes hat eine unterschiedliche rechtliche Natur, Governance-Struktur und steuerliche Behandlung. Die optimale Wahl hängt von der Jurisdiktion des Kunden, den Vermögenswerten, den Zielen und den Governance-Präferenzen ab.
Rechtliche Natur und Struktur
Ein Trust ist keine eigenständige Rechtsperson nach mauritischem Recht; er ist eine Rechtsbeziehung, bei der der Treuhänder das Trust-Vermögen für die Begünstigten hält und verwaltet.
Governance und Kontrolle
In einem Trust liegt die Governance beim Treuhänder, der sowohl die Befugnis als auch die Pflicht hat, das Trust-Vermögen gemäß der Trust-Urkunde und seiner treuhänderischen Pflichten zu verwalten.
Besteuerung
Eine GBC in Mauritius ist eine steuerlich ansässige Gesellschaft, die der Körperschaftssteuer zum Satz von 15% unterliegt.
Datenschutz und Vertraulichkeit
Mauritius bietet ein relativ hohes Maß an Datenschutz für alle drei Vehikel.
Nachfolgeplanung und Vermögensschutz
Der Trust gilt weithin als das mächtigste Nachfolgeplanungsinstrument nach mauritischem Recht.
Kosten, Komplexität und Anwendungsfälle
Inlandsgesellschaften sind das einfachste und günstigste Vehikel, haben aber begrenzten Nutzen für internationale Vermögensplanung.
Wesentliche Merkmale auf einen Blick
| Merkmal | Trust | GBC-Gesellschaft | Stiftung |
|---|---|---|---|
| Rechtliche Natur | Kein Rechtsperson — Beziehung, bei der der Treuhänder Vermögenswerte für Begünstigte hält | Eigenständige Rechtsperson mit vollständiger Rechtspersönlichkeit | Eigenständige Rechtsperson mit eigener Rechtspersönlichkeit — Hybrid zwischen Trust und Gesellschaft |
| Vermögenseigentum | Treuhänder hält Eigentumstitel im Namen der Begünstigten | Gesellschaft hält Vermögenswerte im eigenen Namen | Stiftung hält Vermögenswerte im eigenen Namen |
| Gründungsdokument | Trust-Urkunde | Satzung + Vorstandsbeschlüsse | Stiftungssatzung + Statuten |
| Verwaltung | Treuhänder — professionell oder PTC | Vorstand — ansässig und/oder nicht-ansässig | Stiftungsrat (entspricht einem Vorstand) |
| Begünstigte | Benannte Einzelpersonen oder eine definierte Klasse | Aktionäre — rechtliche Eigentümer der Gesellschaft | Begünstigte oder Zweck — kann hybride sein |
| Kontrolle durch Gründer/Settlor | Begrenzt — Settlor darf keine übermäßige Kontrolle behalten | Möglich durch Aktienstruktur oder Stimmrechte | Gründer kann vorbehaltene Befugnisse gemäß Stiftungssatzung behalten |
| Flexibilität | Sehr hoch — Ermessenstrusts erlauben weitgehende Freiheit | Hoch — nach Gesellschaftsrecht geregelt, aber hochgradig anpassbar | Hoch — Satzung definiert Ziele |
| Zivilrechtliche Anerkennung | Kann in zivilrechtlichen Jurisdiktionen komplex sein | Universell anerkannt — alle Jurisdiktionen erkennen Gesellschaften an | Besser in zivilrechtlichen Systemen verstanden als Trusts |
| Nachfolgeplanung | Ausgezeichnet — für generationenübergreifende Vermögensübertragung konzipiert | Möglich — aber Anteilsübertragungen beim Tod können Steuern auslösen | Ausgezeichnet — Stiftung setzt sich nach dem Tod des Gründers fort |
| Steuerliche Behandlung (Mauritius) | Keine mauritische Steuer auf Trust-Einnahmen bei keinem ansässigen Begünstigten | GBC mit 15% Körperschaftssteuersatz mit 80% Teilbefreiung — effektiv ca. 3% | Keine mauritische Steuer auf Stiftungseinnahmen bei keinem ansässigen Begünstigten |
| Typische Anwendungsfälle | Nachfolgeplanung, Vermögensschutz, generationenübergreifende Übertragung | Holdinggesellschaft, Investmentvehikel, regionale Zentrale, Handelsgesellschaft | Nachfolgeplanung für Zivilrechtsfamilien, gemeinnützige Strukturen, Vermögensschutz |
Wann ein Trust die richtige Wahl ist
- Sie stammen aus einer Common-Law-Jurisdiktion und das Trust-Konzept ist Ihren Rechts- und Steuerberatern vertraut
- Ihr Hauptziel ist Nachfolgeplanung und generationenübergreifende Vermögensübertragung mit maximaler Flexibilität bei Ausschüttungen
- Sie möchten einen starken Vermögensschutz ohne eine eigenständige Rechtsperson
- Sie haben eine komplexe Familiensituation — mehrere Begünstigte, verschiedene Generationen — und möchten einen professionellen Treuhänder mit Ermessensspielraum
- Sie müssen Pflichtteilsansprüche aus Ihrer Heimatjurisdiktion überwinden oder mindern
Wann eine Stiftung die richtige Wahl ist
- Sie stammen aus einer zivilrechtlichen Jurisdiktion (Frankreich, Deutschland, Spanien, Lateinamerika, China) und bevorzugen eine Struktur mit eigenständiger Rechtspersönlichkeit
- Sie möchten mehr formale Governance-Rechte als Gründer behalten, als eine Trust-Struktur typischerweise erlaubt
- Sie haben sowohl Familiensukzessionsziele als auch ein Zweckelement
- Sie möchten eine Struktur, die von zivilrechtlichen Notaren und Steuerbehörden Ihres Heimatlandes besser verstanden wird
Die Informationen auf dieser Seite dienen nur zur allgemeinen Orientierung und stellen keine rechtliche, steuerliche oder regulatorische Beratung dar. Holen Sie stets professionelle, auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung ein.