CRS- und FATCA-Compliance für Mauritius-Strukturen
Mauritius ist ein engagierter Teilnehmer an den globalen Rahmenbedingungen für den automatischen Informationsaustausch. Das Verständnis Ihrer Meldepflichten unter CRS und FATCA – und die Aufrechterhaltung compliant Strukturen – ist für jedes Mauritius-Unternehmen, jeden Trust und jeden Fonds unerlässlich.
Der Common Reporting Standard (CRS) und der US Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) sind die zwei wichtigsten Regime für den automatischen Informationsaustausch, die Mauritius-Strukturen betreffen. Mauritius ist Unterzeichner des multilateralen Abkommens der OECD über CRS und hat ein Intergovernmental Agreement (IGA) mit den USA im Rahmen von FATCA. Finanzinstitute, Holdinggesellschaften, Trusts und Fonds, die die Definition eines meldepflichtigen Finanzinstituts unter einem der beiden Regime erfüllen, müssen sich registrieren, meldepflichtige Kontoinhaber identifizieren und jährliche Berichte an die Mauritius Revenue Authority (MRA) einreichen. Nichteinhaltung zieht erhebliche Strafen und Reputationsschäden nach sich. Unser Team bietet umfassende CRS- und FATCA-Compliance-Unterstützung für alle Arten von Mauritius-Strukturen.
CRS und FATCA — Schlüsselkonzepte
Common Reporting Standard (CRS)
CRS ist der globale Standard der OECD für den automatischen Austausch von Finanzkonteninformationen zwischen Steuerbehörden. Über 100 Jurisdiktionen nehmen teil. Mauritius-Finanzinstitute müssen Kontoinhaber identifizieren, die in einer CRS-teilnehmenden Jurisdiktion steuerlich ansässig sind, und deren Kontodaten und -salden jährlich an die MRA melden, die diese Informationen dann automatisch mit den zuständigen ausländischen Steuerbehörden austauscht.
FATCA (US Foreign Account Tax Compliance Act)
FATCA verpflichtet ausländische Finanzinstitute, Konten zu identifizieren und zu melden, die von US-Personen (Bürgern, Einwohnern und Unternehmen mit erheblichem US-Eigentumsanteil) gehalten werden. Mauritius hat ein Model-1-IGA mit den USA, was bedeutet, dass Mauritius-Finanzinstitute an die MRA berichten, die wiederum an den IRS berichtet. Nicht-konforme Institute riskieren einen 30%-igen Quellensteuereinbehalt auf US-Quellzahlungen.
Wer ist ein meldepflichtiges Finanzinstitut?
Sowohl unter CRS als auch unter FATCA ist die Definition eines Finanzinstituts (FI) weit gefasst und umfasst nicht nur Banken, sondern auch Verwahrstellen, Investmentunternehmen (darunter viele Trusts und Holdinggesellschaften, die von anderen FIs verwaltet werden) und bestimmte Versicherungsgesellschaften. Die Klassifizierung jeder Mauritius-Einheit muss sorgfältig bewertet werden — viele GBCs und Trusts gelten als Investmentunternehmen und damit als FIs.
Investment Entity-Klassifizierung
Eine Mauritius-Holdinggesellschaft oder ein Trust, die/der von einem professionellen Finanzinstitut verwaltet wird und dessen Vermögen hauptsächlich aus finanziellen Beteiligungen besteht, wird wahrscheinlich als Investment Entity — und damit als meldepflichtiges Finanzinstitut — eingestuft. Das bedeutet, dass sie sich bei der MRA registrieren, eine Due Diligence bei ihren Kontoinhabern (Aktionären, Begünstigten) durchführen und jährliche Erklärungen einreichen muss.
Nicht-meldende FIs und befreite Produkte
Bestimmte Einheiten qualifizieren sich als nicht-meldende Finanzinstitute oder befreite Produkte unter CRS oder FATCA — darunter bestimmte Rentenfonds, staatliche Einheiten, internationale Organisationen und bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen. Die Klassifizierung erfordert eine sorgfältige Analyse. Eine meldepflichtige Einheit fälschlicherweise als befreit zu behandeln, schafft erhebliche Compliance-Risiken.
Strafen bei Nichteinhaltung
Nach mauritischem Recht kann die Nichtregistrierung, die Nichteinreichung von Erklärungen oder die Nichtaufrechterhaltung einer angemessenen Due-Diligence-Dokumentation zu Verwaltungsstrafen der MRA führen. Darüber hinaus riskieren nicht-konforme Institute unter FATCA einen 30%-igen Einbehalt auf US-Quelleinnahmen. Reputationsschäden bei Bankpartnern und institutionellen Investoren können ebenso erheblich sein.
Unser CRS/FATCA-Compliance-Prozess
Entitätsklassifizierung
Wir bewerten die Klassifizierung jeder Mauritius-Einheit unter CRS und FATCA — und stellen fest, ob es sich um ein meldendes FI, ein nicht-meldendes FI, eine aktive Nicht-Finanz-Einheit (NFE) oder eine passive NFE handelt. Diese Klassifizierung bestimmt alle nachfolgenden Verpflichtungen.
FATCA-Registrierung
Soweit erforderlich, registrieren wir die Einheit im IRS FATCA-Registrierungsportal, um eine Global Intermediary Identification Number (GIIN) zu erhalten. Diese ist für alle teilnehmenden ausländischen Finanzinstitute erforderlich und muss jährlich erneuert und gepflegt werden.
MRA-Registrierung
Wir registrieren die Einheit bei der MRA als meldendes Finanzinstitut für CRS- und/oder FATCA-Zwecke und stellen sicher, dass die Einheit im Register der MRA erscheint und Zugang zum Online-Meldeportal erhält.
Due Diligence bei Kontoinhabern
Wir implementieren die erforderlichen CRS- und FATCA-Due-Diligence-Verfahren — Einholung von Selbstauskunftsformularen von Kontoinhabern, Überprüfung vorhandener Dokumentation, Identifizierung meldepflichtiger Personen und Anwendung der relevanten Verfahren für bereits bestehende und neue Konten.
Jährliche Berichterstattung
Wir erstellen und reichen die jährlichen CRS- und FATCA-Erklärungen bei der MRA ein, unter Offenlegung von Informationen zu meldepflichtigen Kontoinhabern, Kontosalden und Erträgen. Erklärungen sind bis zum 30. Juni jedes Jahres für das vorangegangene Kalenderjahr fällig.
Laufende Überwachung und Richtlinienpflege
Wir führen einen Compliance-Kalender für jede Einheit, überwachen Änderungen des Meldestatus, aktualisieren Selbstauskünfte nach Bedarf und stellen sicher, dass interne Richtlinien und Verfahren die aktuellen Regulierungsvorgaben von MRA und OECD widerspiegeln.
Wesentliche Dokumentationsanforderungen
- Selbstauskunftsformulare von allen Kontoinhabern (Aktionäre, Begünstigte, beherrschende Personen)
- Steueridentifikationsnummern (TINs) für alle meldepflichtigen Personen
- Pässe und Steueraufenthaltsnachweis für natürliche Personen
- Entitätsklassifizierungsdokumentation (einschließlich Analyse des wirtschaftlichen Eigentums für passive NFEs)
- GIIN-Registrierungsbestätigung (für FATCA-registrierte FIs)
- MRA-Bestätigung der Registrierung als meldendes FI
- Jährliche CRS- und FATCA-Berichte, bis zum 30. Juni bei der MRA eingereicht
- Dokumentierte CRS/FATCA-Compliance-Richtlinien und Due-Diligence-Verfahren