Gründung einer Stiftung auf Mauritius
Errichtung einer mauritischen Stiftung nach dem Foundations Act 2012 — eine eigenständige juristische Person für Vermögensstrukturierung, Nachfolgeplanung und philanthropische Zwecke.
Die mauritische Stiftung wurde durch den Foundations Act 2012 eingeführt, um eine Alternative zum Trust für internationale Mandanten anzubieten, die ein Vermögensstrukturierungsvehikel mit eigenständiger Rechtspersönlichkeit suchen. Im Gegensatz zu einem Trust ist eine Stiftung eine eigenständige juristische Person — sie kann Vermögenswerte in eigenem Namen halten, klagen und verklagt werden. Die Stiftung ist von Mandanten aus zivilrechtlichen Ländern (Frankreich, Spanien, Luxemburg, Lateinamerika, Naher Osten) gut verstanden, die möglicherweise mit dem Common-Law-Trust-Konzept nicht vertraut sind.
Hauptmerkmale einer mauritischen Stiftung
Eigenständige Rechtspersönlichkeit
Die Stiftung ist eine juristische Person mit eigenem Recht. Sie hält Vermögenswerte in eigenem Namen, nicht über einen Trustee. Dies macht sie in Zivilrechtssystemen leichter verständlich.
Vorbehaltene Befugnisse des Gründers
Im Gegensatz zu einem Trust-Settlor, der im Allgemeinen die Kontrolle abgeben muss, kann der Gründer einer mauritischen Stiftung bestimmte vorbehaltene Befugnisse in der Stiftungssatzung behalten — beispielsweise das Recht, die Satzung zu ändern, Ratsmitglieder zu ernennen oder abzuberufen.
Ratsgovernance
Die Stiftung wird von einem Rat verwaltet, der einem Vorstand entspricht. Der Rat ist verantwortlich für die Verwaltung des Stiftungsvermögens und die Umsetzung ihrer Ziele.
Anforderung eines Sekretärs
Jede mauritische Stiftung muss einen Sekretär haben — eine qualifizierte Einzelperson oder Organisation auf Mauritius —, der für die Führung der Aufzeichnungen der Stiftung und die Sicherstellung der regulatorischen Compliance verantwortlich ist.
Flexibler Zweck
Eine Stiftung kann zugunsten bestimmter Begünstigter, für einen definierten Zweck (wie ein gemeinnütziges Ziel) oder für beide errichtet werden. Diese hybride Flexibilität ist in einem Standard-Trust nicht verfügbar.
Vertraulichkeit
Die Satzung und Regelungen der Stiftung sind keine öffentlichen Dokumente. Die Namen des Gründers, der Ratsmitglieder und der Begünstigten stehen nicht in einem öffentlichen Register.
Gründungsprozess
Ziele und Struktur definieren
Wir arbeiten mit Ihnen und Ihren Beratern zusammen, um den Zweck der Stiftung zu definieren — Nachfolgeplanung, Vermögenshaltung, Philanthropie — und die Governance-Struktur zu gestalten.
Satzung und Regelungen entwerfen
Die Stiftungssatzung und die Stiftungsregelungen werden entworfen. Diese definieren den Namen der Stiftung, ihren Zweck, die Zusammensetzung des Rates und die Begünstigtenklasse.
KYC und Sorgfaltspflicht
Vollständiges KYC wird für den Gründer, Ratsmitglieder, Begünstigte und alle verbundenen Parteien abgeschlossen.
Registrierung
Die Stiftung wird beim Registrar of Foundations auf Mauritius eingetragen. Je nach Tätigkeiten der Stiftung kann auch eine FSC-Lizenz erforderlich sein.
Vermögenstransfer
Der Gründer überträgt das anfängliche Vermögen auf die Stiftung. Die Stiftung hält die Vermögenswerte in eigenem Namen. Weitere Vermögenswerte können im Laufe der Zeit beigetragen werden.
Laufende Administration
Der Sekretär und der Rat verwalten die Angelegenheiten der Stiftung, führen Aufzeichnungen, halten Ratssitzungen ab und gewährleisten die Compliance mit dem Foundations Act 2012.